Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat durch Herrn Bernhard Vogel


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Marktgemeinderatssitzung, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 28.02.2023 ö 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 31.01.2023, eingegangen per E-Mail beim Markt Gößweinstein am gleichen Tag, hat Herr Bernhard Vogel mitgeteilt, dass er sein Mandat als Marktgemeinderat mit sofortiger Wirkung aus gesundheitlichen Gründen niederlegt. 

Die Ämter als Stellvertreter von Frau Hölzel in der Schulverbandsversammlung sowie als Verbandsrat im ZV zur Wasserversorgung der Wichsensteingruppe will Herrn Vogel weiterhin begleiten.

Rechtliche Würdigung:

Das Schreiben ist nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLkrWG (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) zu beurteilen. Danach kann eine in den Gemeinderat gewählte Person das Amt niederlegen. Art. 19 GO finden keine Anwendung, d. h. das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Niederlegung des Ehrenamtes ist nicht (mehr) erforderlich. 

Der Marktgemeinderat hat die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden. Dies erfolgt in Vollzug von Art. 37 GLkrWG. Danach ist Herr Andreas Brendel aus Hungenberg Listennachfolger.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt die Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat von Herrn Bernhard Vogel fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2023 13:32 Uhr