Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Marktgemeinderatssitzung, 26.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 26.01.2023 ö 5.1

Sachverhalt

Der Haushalt wurde in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 10.01. und 17.01.2023 vorberaten.
Entwürfe des Verwaltungshaushaltes, ein Entwurf des Stellenplanes und des Investitionsprogramms wurden den Mitgliedern des Marktgemeinderates zu den vorberatenden Sitzungen zur Verfügung gestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Marktgemeinderat am 17.01.2023 empfohlen, den Haushaltsentwurf 2023 mit dem beratenen Inhalt und dem dazugehörigen Investitionsprogramm zu beschließen.

Beratung

Der Vorsitzende der Fraktionsgemeinschaft CSU/Jugend und Frauen erklärt, dass der Haushalt 2023 in sich stimmig ist. Da größere Maßnahmen erst in den nächsten Jahren anstehen, handelt es sich um einen Übergangshaushalt. Die eingeplante Sondertilgung wird auf Grund gestiegener Zinsen ebenso begrüßt wie die Erhöhung des Ansatzes für die Vereinsförderung. Der eingestellte Ansatz in Höhe von 15.000,- € für den Finsterweg ist leistbar. Da u. a. auch Ausgaben für den wichtigen Ausbau der Kinderbetreuung eingestellt wurden, wird der Haushalt 2023 von der Fraktionsgemeinschaft CSU/Jugend und Frauen mitgetragen.

Laut dem Fraktionsvorsitzenden der SPD enthält der Haushalt 2023 wenig Spektakuläres. Die Ansätze im Verwaltungshaushalt wurden moderat erhöht. 100.000,- € wurden für die Rathausplanung eingestellt. Hier gilt es eine gemeinsame Analyse anzustellen. Für das weitere Dauerthema Südumgehung wurden nur läppische 15.000,- € eingestellt. Dieser niedrige Betrag zeigt den mangelnden Willen, das Thema ernsthaft anzugehen und ist kein Signal für übergeordnete Behörden. Bei der Bildung der Ansätze für das Freibad wird bei der Trennung der Ausgaben zwischen dem Verwaltungs- und dem Vermögenshaushalt Transparenz vermisst. Das vorhandene Engagement des Fördervereins Höhenschwimmbad sollte genutzt werden. Dem Haushalt 2023 wird die Zustimmung erteilt. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat fasst Beschluss über folgende

Haushaltssatzung des Marktes Gößweinstein
(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Gößweinstein folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.441.700,- €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.383.600,- € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer:

      a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        480 v. H.

      b) für die Grundstücke (B)        480 v. H.

2.        Gewerbesteuer        380 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.406.000,- € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.


Gößweinstein, den XX.XX.2023
Markt Gößweinstein
       

Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister


Ebenso wird dem Haushaltsplan einschließlich Stellenplan, dem Vorbericht, der Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rücklagen zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2023 09:05 Uhr