Änderung der Parkgebührenverordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Marktgemeinderatssitzung, 27.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 27.10.2022 ö 6

Sachverhalt

Mit Inkrafttreten des § 2b UStG zum 01.01.2023 ist auf die vom Markt Gößweinstein abverlangten Parkgebühren Umsatzsteuer abzuführen. Um die Umsatzsteuer auf die Parkenden umlegen zu können, ist eine Änderung der Parkgebührenverordnung des Marktes Gößweinstein notwendig.

Die jetzigen Parkgebühren stellen sich wie folgt dar:


Parkdauer
Parkgebühr 
 30 Min. 
frei (Brötchentaste)
 60 Min. 
0,70 €
 90 Min. 
1,10 €
120 Min. 
1,40 €
150 Min. 
1,80 €
180 Min. 
2,10 €

Die Höchstparkdauer beträgt 3 Stunden.
Die Regelung gilt täglich von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, ausgenommen am Friedhofsparkplatz und am Parkplatz am „Haus des Gastes“ an Sonn- und Feiertagen von 08.00 bis 12.00 Uhr. 
Die Parkgebühr für ausgewiesene Wohnmobilstellplätze beträgt je Tag 10,- €.

Beratung

Die Sorge, dass bei einer zu hohen Gebühr für die Wohnmobilstellplätze das Wildcampen zunimmt wird, wird nicht von allen Marktgemeinderäten geteilt. Die Gebühr für die Wohnmobilstellplätze sollte nach Fertigstellung des Multifunktionsplatzes mit den entsprechenden Einrichtungen für Wohnmobile, für welchen die Ausschreibung derzeit läuft, differenziert betrachtet werden.

Beschluss

Verordnung über Parkgebühren im Markt Gößweinstein


Auf Grund § 6a Abs. 6 StVG i.V. mit § 10 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16.06.2015 (GVBl. S. 184), zuletzt geändert mit Verordnung vom 19.07.2022 (GVBl. S. 397), erlässt der Markt Gößweinstein als untere Straßenverkehrsbehörde folgende 

Parkgebührenverordnung

§ 1
Staffelung, Gebührenhöhe

(1) Es werden Parkgebühren für ausgewiesene und mit Parkuhren o. ä. Einrichtungen ausgerüsteten Stellplätze auf öffentlichen Straßen wie folgt festgesetzt:

Die Parkgebühr beträgt: 

Parkdauer
Parkgebühr 
 30 Min. 
frei (Brötchentaste)
 60 Min. 
0,90 €
 90 Min. 
1,40 €
120 Min. 
1,70 €
150 Min. 
2,20 €
180 Min. 
2,60 €

Die Höchstparkdauer beträgt 3 Stunden.
Die Regelung gilt täglich von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, ausgenommen am Friedhofsparkplatz und am Parkplatz am „Haus des Gastes“ an Sonn- und Feiertagen von 08.00 bis 12.00 Uhr. 
Die Parkgebühr für ausgewiesene Wohnmobilstellplätze beträgt ja Tag 12,50 €. 

(2) In den Gebühren ist die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe enthalten. 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Parkgebührenverordnung vom 25.09.2001 in der Fassung vom 31.05.2019 außer Kraft. 



Gößweinstein, 28.10.2022
Markt Gößweinstein
                                                               „S“

Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.11.2022 11:48 Uhr