Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 359 (Teilfläche), 359/1, 360, 361, 362 und 364 (Teilfläche), alle Gmkg. Morschreuth A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Marktgemeinderatssitzung, 27.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 27.10.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat zum Sachverhalt bereits folgende Beschlüsse gefasst:

26.07.2016:

„Zur Errichtung einer sog. Outdoor Base auf dem Grundstück Fl.Nr. 364, Gmkg. Morschreuth, wird der Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 359, 359/1, 360, 362, 363, 364, 365, 365/1, 368 und 1048, alle Gmkg. Morschreuth, bzw. Teilflächen daraus, zum Sondergebiet zugestimmt. 
Die anfallenden externen Kosten sind von der Fa. act.³ GmbH zu übernehmen.“

19.02.2019:

„Die Darstellung im Flächennutzungsplan für die Grundstücke Fl. Nrn. 359, 359/1, 360, 361, 362, 363, 364, 365 und 365/1 (Teilfläche), alle Gmkg. Morschreuth, soll in „Sonderbaufläche“ (S) geändert werden. Der Einleitung des Verfahrens wird zugestimmt.
Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vom Bauwerber zu übernehmen.“

22.07.2020

„Dem vorliegenden Entwurf des P4 vom 22.07.2020 zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
Es soll folgende Änderung vorgenommen werden:
Fl.Nrn. 359 (Teilfläche), 359/1, 360 (Teilfläche), 361 (Teilfläche), 362 und 364 (Teilfläche), alle Gmkg. Morschreuth, künftig „Sonderbauflächen mit Zweckbestimmung Freizeit und Erholung (SO/FE)“, „Sonderbauflächen mit Zweckbestimmung Wochenendplatz (SO/WE)“ sowie „Grünflächen mit Zweckbestimmung – Zeltplatz“.

Dem vorliegenden Entwurf der Büros P4/Anuva vom 22.07.2020 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Morschreuth-Stecklacker“ mit integriertem Grünordnungsplan wird zugestimmt.

Es soll Folgendes festgesetzt werden:
Fl.Nrn. 359 (Teilfläche), 360, 361, 362 und 364, alle Gmkg. Morschreuth, „Sondergebiet 1 für zentrale Einrichtungen der Freizeitgestaltung (§ 10 BauNVO)“ sowie „Sondergebiet 2 für Wochenendplatz (§ 10 BauNVO)“.  

Die Entwürfe sind Grundlage der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung.“

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 10.08.2020 bis 11.09.2020 durchgeführt.

In der Sitzung am 24.06.2021 wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Morschreuth-Steckelacker“ vom 24.06.2020 wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse gebilligt.

Er ist mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.“   

Die beschlossenen Änderungen wurden in den Entwurf eingearbeitet. Dieser Entwurf wurde in der Zeit 13.06. bis 19.08.2022 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. 
Ebenso fand eine nochmalige Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt und es wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die abgegebenen Stellungnahmen wurden dem Marktgemeinderat zusammengefasst überlassen. Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Planung wurde von der Öffentlichkeit nicht im Rathaus eingesehen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal

X


2
Pottenstein



X
3
Obertrubach
19.07.2022

X

4
Egloffstein
27.06.2022

X

5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt
14.07.2022

X

7
Wiesenttal
15.06.2022

X

8
Waischenfeld

X



C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Landwirtschaft, Eingang am 08.06.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Forsten, Eingang am 08.06.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

3. Kreisheimatpfleger für Bodendenkmalpflege, Eingang 15.07.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

4. Landratsamt Forchheim, FB 42, Untere Naturschutzbehörde, Eingang am 10.08.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

5. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, Eingang am 15.07.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

6. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen, Eingang 09.06.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

7. Wasserwirtschaftsamt Kronach, Eingang am 11.09.2020 und 20.06.2022

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und auf Ebene des Bebauungsplanes berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

8. Regierung von Oberfranken, FB 24, Höhere Landesplanungsbehörde, Eingang am 14.07.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

9. Regierung von Oberfranken, Bergamt, Eingang am 06.07.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

10. Zweckverband der Abwasserentsorgung im Trubachtal, Eingang am 27.06.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

11. Zweckverband zur Wasserversorgung der Wichsensteingruppe, Eingang 03.06.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

12. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, 28.06.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

13. Bayernwerk, Eingang 24.06.2022

Beratung:

Bei der Behandlung des Bebauungsplanes sollte mitgeteilt werden, welche Anlagen von Bayernwerk betroffen sind.  

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen aus dieser Stellungnahme und dem Schreiben vom 12.08.2020 sind im Rahmen der Erschließungsplanung relevant.

Abstimmungsergebnis: 14:0

14. Deutsche Telekom Technik GmbH, Eingang 29.06.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

15. Industrie- und Handelskammer Oberfranken, Eingang am 14.07.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.


In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben: 

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Kreisbrandrat
Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz
Landratsamt Forchheim, Müllabfuhr
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg
Regierung von Oberfranken, Höhere Naturschutzbehörde
Bundesverwaltungsamt
Bund Naturschutz
Handwerkskammer Oberfranken

Beschluss

Der Marktgemeinderat Gößweinstein stellt die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Gößweinstein „Morschreuth-Stecklacker“ in der Fassung vom 27.10.2022 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.11.2022 11:48 Uhr