Aufhebung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Gößweinstein (BGS/WAS, sog. Kohlsteingruppe)


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Marktgemeinderatssitzung, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 18.10.2022 ö 12

Sachverhalt

Im Zuge der Übertragung des Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Gößweinstein für die Ortsteile Hungenberg, Kohlstein und Unterailsfeld auf den ZV Wiesentgruppe ist auch die entsprechende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Gößweinstein aufzuheben.

Beschluss

Satzung zur Aufhebung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Gößweinstein (BGS/WAS)  

(Aufhebungssatzung BGS/WAS – AufhebungS BGS/WAS)

Auf Grund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit den Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Gößweinstein folgende Satzung:

§ 1
Aufhebung

Die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/WAS) zur Wasserabgabesatzung des Marktes Gößweinstein vom 25.09.2001 in der Fassung vom 11.12.2019 wird aufgehoben.

§ 2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.


Gößweinstein, 19.10.2022
Markt Gößweinstein
                                                               „S“

Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2022 14:06 Uhr