Aufhebung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Gößweinstein (BGS/WAS, sog. Kohlsteingruppe)
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Marktgemeinderatssitzung, 18.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Zuge der Übertragung des Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Gößweinstein für die Ortsteile Hungenberg, Kohlstein und Unterailsfeld auf den ZV Wiesentgruppe ist auch die entsprechende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Gößweinstein aufzuheben.
Beschluss
Satzung zur Aufhebung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Gößweinstein (BGS/WAS)
(Aufhebungssatzung BGS/WAS – AufhebungS BGS/WAS)
Auf Grund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit den Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Gößweinstein folgende Satzung:
§ 1
Aufhebung
Die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/WAS) zur Wasserabgabesatzung des Marktes Gößweinstein vom 25.09.2001 in der Fassung vom 11.12.2019 wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Gößweinstein, 19.10.2022
Markt Gößweinstein
„S“
Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.10.2022 14:06 Uhr