Aufhebung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Gößweinstein (-Wasserabgabesatzung-WAS-; sog. Kohlsteingruppe)


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Marktgemeinderatssitzung, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 18.10.2022 ö 11

Sachverhalt

Im Zuge der Übertragung des Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Gößweinstein für die Ortsteile Hungenberg, Kohlstein und Unterailsfeld auf den ZV Wiesentgruppe ist auch die entsprechende Wasserabgabesatzung des Marktes Gößweinstein aufzuheben.

Beschluss

Satzung zur Aufhebung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Gößweinstein (Wasserabgabesatzung -WAS-)

(Aufhebungssatzung Wasserabgabesatzung – AufhebungS WAS)

Auf Grund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Markt Gößweinstein folgende Satzung:

§ 1
Aufhebung

Die Wasserabgabesatzung -WAS- des Marktes Gößweinstein vom 07.07.1998 in der Fassung vom 20.06.2001 wird aufgehoben.

§ 2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.


Gößweinstein, 19.10.2022
Markt Gößweinstein
                                                               „S“

Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2022 14:06 Uhr