Begründung des Ratsbegehrens
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Marktgemeinderatssitzung, 18.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung am 29.09.2022 wurde folgender Beschluss gefasst:
„Es findet ein Bürgerentscheid mit folgender Fragestellung statt (Ratsbegehren):
„Sind Sie dafür, dass das Rathaus in das Pfarrhaus kommt?““
Das „Ratsbegehren“ ist wie das Bürgerbegehren zu begründen.
Beratung
Es wird angefragt, ob der Abdruck der Begründung an einer anderen Stelle notwendig ist. Dies wird geprüft.
Beschluss
Das Ratsbegehren „Sind Sie dafür, dass das Rathaus in das Pfarrhaus kommt?“ wird wie folgt begründet:
Der Marktgemeinderat begrüßt die Einbindung der Bürgerschaft in den Entscheidungsprozess zum Standort des neuen Rathauses und möchte für seine mehrheitliche Auffassung, das Rathaus in das Pfarrhaus zu verlegen, positiv werben ohne dem zugelassenen Bürgerbegehren „Sind Sie dafür, dass unser Rathaus weiterhin eigenständig, wenn möglich am alten Standort verbleibt, und nicht wegen der zu erwartenden hohen Kosten und den damit verbundenen Folgen in das noch zu renovierende Pfarrhaus am Marktplatz verlegt wird? (Kein Rathaus in das Pfarrhaus)“ negativ entgegenzutreten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
Datenstand vom 20.10.2022 14:06 Uhr