Erlass einer Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden im Markt Gößweinstein (Bürgerentscheidsatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Marktgemeinderatssitzung, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 18.10.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 29.09.2022 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Kein Rathaus in das Pfarrhaus“ sowie das Ratsbegehren „Sind Sie dafür, dass das Rathaus in das Pfarrhaus kommt?“ beschlossen.
Der Markt Gößweinstein hat bisher keine Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden erlassen. Einer Regelung durch Satzung zugänglich sind zahlreiche Fragen, die das Gesetz offenlässt (z. B. Form und Inhalt der Unterschriftslisten, Nachreichung von Unterschriften, Rücknahme des Bürgerbegehrens, Anwendbarkeit von Regelungen des GLKrWG). Die betreffenden Regelungen müssen sich selbstverständlich in jedem Fall im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben halten.  
Eine staatliche Ausführungsverordnung wäre mangels der erforderlichen gesetzlichen Ermächtigung unzulässig.
Der Erlass einer Satzung wird vom bayerischen Innenministerium empfohlen. Die vorliegende Satzung entspricht in weiten Teilen der Mustersatzung aus dem Kommentar „Thum zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern“.
Sie wurde u. a. dahingehend angepasst, dass im Sinne der Bürgerfreundlichkeit die Abstimmungsberechtigten von Amts wegen den Abstimmungsschein sowie die Briefabstimmungsunterlagen zugesendet bekommen. Die Abstimmungsbenachrichtigung muss ohnehin zugestellt werden. Diese bürgerfreundliche Praxis wird bereits in vielen Kommunen (z.B. Peiting, Aschheim, Pfaffenhofen, Würzburg, Freising, Eggolsheim, Hirschaid) vollzogen. Insbesondere in Hirschaid lag beim letzten Bürgerentscheid im Januar 2022 die Abstimmungsbeteiligung bei 70 %.
Die Folge ist, dass Änderungen bei den Stimmbezirken sinnvoll bzw. notwendig sind. 

Beschluss

Dem Erlass der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden im Markt Gößweinstein (Bürgerentscheidsatzung) in der vorliegenden Form wird zugestimmt. Die Sitzungsvorlage (Satzung) wird zum Bestandteil des Protokolls erklärt und ist diesem als Anlage beizugeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2022 14:06 Uhr