Mit Schreiben vom 11.10.2022, das den Marktgemeinderäten überlassen wurde, hat der Sprecher der IG „Zukunft Rathaus Gößweinstein“, Herr Ferdinand Haselmeier, den Entwurf des Protokolls der Marktgemeinderatssitzung vom 29.09.2022 kritisiert. Insbesondere die Sätze „Es wird bedauert, dass das gesamte Projekt durch das Bürgerbegehren Schaden genommen hat.“ sowie „Den das Bürgerbegehren unterschreibenden Personen wurden zum Teil wohl Horrorszenarien vorgespielt, sollte das Projekt umgesetzt werden.“
Laut Herrn Haselmeier würde die Formulierung des ersten Satzes dazu dienen, das Bürgerbegehren insgesamt schlecht zu machen.
Weiterhin führt Herr Haselmeier aus, dass die vorstehenden Aussagen in einem amtlichen Protokoll nichts zu suchen hätten und demokratisches Verständnis vermissen lassen würden. Die Zukunftssorgen vieler Bürger könne man nicht als Horrorszenarien abwerten.
Für den Fall, dass eine Korrektur des Protokolls nicht erfolgt, würde sich die IG rechtliche Schritte vorbehalten.
In der Begleit-E-Mail hat Herr Haselmeier zudem mitgeteilt, dass ihm in seiner fast 30jährigen Zeit als Protokollführer solche einseitige, gegen den Bürger gerichtete Formulierungen noch nicht vorgekommen wären.
Stellungnahme zum Antrag:
Vorab wird festgestellt, dass Herr Haselmeier kein Anrecht auf Behandlung seines Antrages im Marktgemeinderat hat.
Form und Inhalt sind in § 34 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Gößweinstein sowie in Art. 54 GO festgelegt. Es ist keine Protokollierung der Wortbeiträge vorgesehen. Dennoch ist es bei den Gremien des Marktes Gößweinstein schon jahrelang üblich, dass die wesentlichen Redebeiträge knapp zusammengefasst werden.
Die von Herrn Haselmeier beanstandeten Sätze wurden von Marktgemeinderatsmitgliedern in der Sitzung geäußert und ohne Wertung protokolliert, so wie es eben geübte Praxis ist. Gleiches gilt für den Antrag von Herrn Haselmeier, welcher fast wörtlich oben aufgeführt ist.
Das Protokoll soll den Diskussionsverlauf wiedergeben. Das knappe Abstimmungsergebnis von 8:6 zeigt auch, dass der Sachverhalt kontrovers diskutiert wurde. Die Aussagen könnten grundsätzlich stehen bleiben.
Als Kompromiss wird folgender Beschluss gefasst: