Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung der Schulverbandsversammlung, 27.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung 27.02.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Den Mitgliedern der Schulverbandsversammlung liegen der Entwurf des Haushaltsplanes, die Haushaltssatzung, der Vorbericht, das Investitionsprogramm, der Stellenplan, der Finanzplan sowie weitere Anlagen wie der Stand der Rücklagen, der Stand Schulden und die Berechnung der Schulverbandsumlage vor.

Beratung

Der Haushaltsplan wird vom Kämmerer vorgestellt, erhebliche Abweichungen zu den Vorjahren bei Einzelansätzen erklärt. Für die Sporthalle wurde aus Gründen der Kostenklarheit bereits im Vorjahr ein separater Unterabschnitt gebildet.
Im Anschluss daran wurden noch der Stellenplan sowie der Stand der Rücklagen und Schulden erläutert. 
Die Investitionsanteile der Gemeinden und Obertrubach für das Jahr 2023 werden kurz erläutert.:
Markt Gößweinstein für Versammlungsstätte:        15.000,- €
Gemeinde Obertrubach für Schule Bärnfels:        304.000,- €
Sobald alle Kosten schlussgerechnet sind, erfolgt eine Abrechnung.

Beschluss

Haushaltssatzung
des Schulverbandes Gößweinstein
(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der Art. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 35 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband Gößweinstein folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 846.300,00 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.191.500,00 € 
ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Schulverbandsumlage:

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 338.900,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2022 auf 171 Verbandsschüler festgesetzt.

3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.981,96 € festgesetzt.

4. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 253,82 € festgesetzt.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Gößweinstein, den XX.XX.2023
Schulverband Gößweinstein


Hanngörg Zimmermann
Schulverbandsvorsitzender


Ebenso wird dem Haushaltplan einschließlich Stellenplan, dem Vorbericht, der Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rücklagen zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2023 10:58 Uhr