Bauleitplanung Stadt Pottenstein im OT Trägweis; Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 44 "Ferienhausanlage Trägweis", Stellungnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.11.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Pottenstein hat am 08.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 44 „Ferienhausanlage Trägweis“ unter gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Vorentwurf hierzu wurde in der Stadtratsitzung am 19.09.2022 bereits gebilligt.
Als Träger öffentlicher Belange wird dem Markt Gößweinstein Gelegenheit gegeben, zu der Planung eine Stellungnahme abzugeben.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 1,7 ha, davon 1,1463 ha Baufläche (für 20 oder 28 Ferienhäuser), 0,2959 ha Verkehrsfläche und 0,2335 ha Grünfläche und befindet sich am Ortseingang von Trägweis rechts, kommend von Kleingesee. Die Art der Nutzung im Bebauungsplan ist ein Sondergebiet Freizeit und Erholung mit der Zweckbestimmung „Ferienhausgebiet“. Zentrales Ziel ist die Errichtung von hochwertigen Ferienhäusern für einen wechselnden Personenkreis (Feriengäste) mit ergänzenden Anlagen zur Betreuung und Versorgung der Gäste (Restaurant mit Biergarten und Kiosk, Spielplatz etc.). Neben den Wohnhäusern sind auch Baumhäuser und Hängezelte möglich. Vorgesehen sind auch 4 Wohnmobilstellplätze mit Ver- und Entsorgungsstation.
Die Verkehrserschließung erfolgt von der Ortsverbindungsstraße Trägweis – Kleingesee aus. 

Seitens des Marktes Gößweinstein spricht grundsätzlich nichts gegen die Ausweisung eines derartigen Sondergebietes. Es ist jedoch gut möglich, dass durch die Lage des Baugebietes an der Ortsverbindungsstraße Trägweis – Kleingesee mehr Individualverkehr in den Ortsteilen Kleingesee und Allersdorf bemerkbar wird. 

Hinweis:
Die umfangreichen Unterlagen können auf der Homepage der Stadt Pottenstein unter dem Link: 
eingesehen werden.

Beschluss

Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes Sondergebiet Freizeit und Erholung mit der Zweckbestimmung „Ferienhausgebiet“ am Ortsrand von Trägweis werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2022 09:13 Uhr