Gemeinde Obertrubach;
Stellungnahme zur Änderung Flächennutzungsplan / Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan für das Gebiet "Anger II"
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Obertrubach hat am Ortsausgang von Geschwand (in Richtung Wolfsberg / Hundsdorf) auf einer Fläche von knapp 6.200 qm (ohne Waldfläche) die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Anger II“ beschlossen. Ziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Erholung gemäß § 10 BauNVO. Die ausführlichen Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Obertrubach unter:
eingesehen werden.
Die baulichen Nutzungen im SO sind in 3 Abschnitten aufgeteilt
SO1 sind zulässig:
- Restaurant mit Biergarten und Kiosk
- Sanitär-, Versorgungs- und Saunagebäude
- Büro/Verwaltung
- Pkw- und Wohnmobilstellplätze
- Entsorgungsstation für Schmutz- und Grauwasser von Wohnmobilien und -wägen
- Spielgeräte
SO 2 sind zulässig:
- Ferienhütten
- Tipis, Schlaffässer etc.
SO 3 sind zulässig:
- Zeltplatz (ggf. befestigte Zeltstellplätze)
- Toiletten nur in Form mobiler Campingtoiletten
Mit dem Ziel der Ausweisung eines Sondergebietes Erholung will die Gemeinde Obertrubach die Entwicklung als Fremdenverkehrsgemeinde sowie auch die Fränkische Schweiz als Fremdenverkehrsregion stärken.
Beschluss
Gegen die die Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan für das Gebiet „Anger II“ als Sondergebiet Erholung am Ortsrand von Geschwand werden keine Einwendungen erhoben, da keine negativen Auswirkungen für den Markt Gößweinstein zu erwarten sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.10.2022 13:40 Uhr