Fl.Nr. 1356, Gmkg. Kleingesee; Neubau eines Schleuderbetonmastes (Funkturm) mit einer Höhe von 44,92 m


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.10.2022 ö 3

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1356 der Gemarkung Kleingesee soll ein rund 45 m hoher Mobilfunkmast errichtet werden. Das Grundstück befindet sich im Staatsforst „Leimersberg“ bei Kleingesee-Oberer Vogelberg. Die Entfernung zur nächsten Wohnbebauung beträgt ca. 365 m. Die Errichtung des Mobilfunkmastes ist nach § 35 Abs. 1 BauGB grundsätzlich für Telekommunikationsdienstleistungen im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Aus den Bauantragsunterlagen ist eine klare wegemäßige Erschließung und Beschreibung der Zuwegung nicht ersichtlich, jedoch grenzt das Baugrundstück an die öffentliche Kreisstraße FO 43 an, so dass die Erschließung als gesichert gesehen werden kann.

Beschluss

Für den Neubau eines Schleuderbetonmastes (Funkturm) mit einer Höhe von 44, 92 m und entsprechender Antennenanlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1356 der Gemarkung Kleingesee wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2022 13:40 Uhr