Fl.Nr. 1020/T, Gmkg. Leutzdorf; Ausweisung einer Teilfläche zu Bauland


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.09.2022 ö 8

Sachverhalt

Mit Antrag vom 14.07.2022 stellt die Antragstellerin den Antrag auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 1020 der Gemarkung Leutzdorf eine Baufläche für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auszuweisen und hierfür die notwendigen Schritte (Bauleitplanung) in die Wege zu leiten.

Flächennutzungsplan (FNP)
Im Flächennutzungsplan des Marktes Gößweinstein ist das Grundstück als landwirtschaftliche Fläche (Außenbereich) dargestellt, eine Bebauung ist somit nicht gegeben.

Erschließung
Straße
Bis zum Baugrundstück führt eine Ortsstraße, welche an der Grundstücksgrenze des Baugrundstückes endet. Im weiteren Verlauf ist der Weg ein öffentlicher Feld- und Waldweg. Dieser müsste in das Eigentum des Marktes übergehen, zur Ortsstraße aufgestuft werden und auf einer Länge von ca. 38 m und einer Breite von mind. 3,50 m ausgebaut werden (incl. Beleuchtung und Straßenentwässerung).
Abwasser
Ähnlich verhält es sich mit der Abwasserentsorgung. Der bestehende Abwasserkanal endet beim Anwesen Etzdorf 27 und müsste auf einer Länge von ca. 45 m verlängert werden.
Wasserversorgung
Das Baugrundstück ist bereits mit einer Wasserleitung erschlossen, da es gärtnerisch genutzt wird.

Stellungnahme Landratsamt – Bauabteilung
Die Bauabteilung im Landratsamt (LRA) teilte mit E-Mail vom 05.05.2022 mit, dass sie mit einer Änderung des FNPs eine städtebauliche Fehlentwicklung sieht.
Eine Bebauung des Grundstückes wäre vorstellbar, wenn auch auf dem gegenüberliegenden Grundstück gebaut werden würde. Eine Bauleitplanung wäre dann erforderlich.

Gespräch Verwaltung mit Bauwerbern
Mit den betreffenden Bauwilligen von Fl.Nr. 1020 und 1015 wurde der Sachverhalt erörtert und nochmal darauf hingewiesen, dass eine Bebauung nur möglich sein wird, wenn beide Grundstücke (auf gleicher Höhe bzw. Linie) bebaut werden würden. Gleichzeitig wurde auf die Bedingungen/Auflagen hingewiesen (Erschließung -Kostenübernahme-, Wegewidmung, Bebauung der Grundstücke innerhalb von max. 5. Jahren, Kostenübernahme Bauleitplanung etc.).
Mit E-Mail vom 01.09.2022 teilten die Bauwilligen von Fl.Nr. 1015 mit, dass sie unter dem gegeben Umständen ihr geplantes Bauvorhaben derzeit nicht weiterverfolgen.

Beurteilung
Aufgrund des vorstehenden Sachverhaltes wird die Ausweisung einer Baufläche auf Fl.Nr. 1020 nicht empfohlen.

Beratung

Es wird angesprochen, dass beim vorangegangenen Ortstermin bereits Lösungsmöglichkeiten diskutiert und aufgezeigt wurden. Weiter wird darauf hingewiesen, dass früher auch ähnliche Bauanfragen die Zustimmung erhielten. Eine städtebauliche Fehlentwicklung, wie mitgeteilt wurde, ist nur auf dem Papier erkennbar. Man könnte es auch so sehen, dass es sich hier um eine Anschlussbebauung handelt.
Natürlich müssen die Voraussetzungen für eine Bebauung des Grundstückes geschaffen werden, wie z.B. die Bauleitplanung und eine gesicherte Erschließung. Die anfallenden Kosten sind dabei vom Verursacher (Bauwerber) zu übernehmen.

Gegen die Bebauung im Außenbereich spricht der Selbstbindungsbeschluss des Marktgemeinderates zum Thema „Bauen im Innen- statt Außenbereich“ sowie die zu diesem Thema abgehaltene Klausurtagung im Frühjahr 2022. Im Baugesetzbuch wird ebenso auf ein Flächensparendes Bauen hingewiesen. Im Regionalplan für die Region Oberfranken-West, Kapitel B VI „Siedlungswesen“- Neufassung, wird darauf hingewiesen, dass vor Inanspruchnahme unbebauter Flächen im Außenbereich alle Potenziale der Innenentwicklung zu prüfen und vorrangig zu nutzen sind.

Dem wird entgegnet, dass jungen Bauwerbern, welche hier bauen und bleiben möchten, noch dazu auch ein Baugrundstück haben, die Möglichkeit gegeben werden sollte, dies vornehmen zu können. Von einem Flächenfraß, wie es in der Nähe von größeren Städten der Fall ist, kann hier bei uns nicht gesprochen werden. Natürlich gilt es grundsätzlich das Thema „Innen statt außen“ soweit wie möglich zu beachten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich für die Ausweisung einer Baufläche auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1020 der Gemarkung Leutzdorf aus.
An dem Marktgemeinderat geht die Empfehlung die dafür notwendige Bauleitplanung in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.09.2022 11:43 Uhr