Mit Antrag vom 14.07.2022 stellt die Antragstellerin den Antrag auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 1020 der Gemarkung Leutzdorf eine Baufläche für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auszuweisen und hierfür die notwendigen Schritte (Bauleitplanung) in die Wege zu leiten.
Flächennutzungsplan (FNP)
Im Flächennutzungsplan des Marktes Gößweinstein ist das Grundstück als landwirtschaftliche Fläche (Außenbereich) dargestellt, eine Bebauung ist somit nicht gegeben.
Erschließung
Straße
Bis zum Baugrundstück führt eine Ortsstraße, welche an der Grundstücksgrenze des Baugrundstückes endet. Im weiteren Verlauf ist der Weg ein öffentlicher Feld- und Waldweg. Dieser müsste in das Eigentum des Marktes übergehen, zur Ortsstraße aufgestuft werden und auf einer Länge von ca. 38 m und einer Breite von mind. 3,50 m ausgebaut werden (incl. Beleuchtung und Straßenentwässerung).
Abwasser
Ähnlich verhält es sich mit der Abwasserentsorgung. Der bestehende Abwasserkanal endet beim Anwesen Etzdorf 27 und müsste auf einer Länge von ca. 45 m verlängert werden.
Wasserversorgung
Das Baugrundstück ist bereits mit einer Wasserleitung erschlossen, da es gärtnerisch genutzt wird.
Stellungnahme Landratsamt – Bauabteilung
Die Bauabteilung im Landratsamt (LRA) teilte mit E-Mail vom 05.05.2022 mit, dass sie mit einer Änderung des FNPs eine städtebauliche Fehlentwicklung sieht.
Eine Bebauung des Grundstückes wäre vorstellbar, wenn auch auf dem gegenüberliegenden Grundstück gebaut werden würde. Eine Bauleitplanung wäre dann erforderlich.
Gespräch Verwaltung mit Bauwerbern
Mit den betreffenden Bauwilligen von Fl.Nr. 1020 und 1015 wurde der Sachverhalt erörtert und nochmal darauf hingewiesen, dass eine Bebauung nur möglich sein wird, wenn beide Grundstücke (auf gleicher Höhe bzw. Linie) bebaut werden würden. Gleichzeitig wurde auf die Bedingungen/Auflagen hingewiesen (Erschließung -Kostenübernahme-, Wegewidmung, Bebauung der Grundstücke innerhalb von max. 5. Jahren, Kostenübernahme Bauleitplanung etc.).
Mit E-Mail vom 01.09.2022 teilten die Bauwilligen von Fl.Nr. 1015 mit, dass sie unter dem gegeben Umständen ihr geplantes Bauvorhaben derzeit nicht weiterverfolgen.
Beurteilung
Aufgrund des vorstehenden Sachverhaltes wird die Ausweisung einer Baufläche auf Fl.Nr. 1020 nicht empfohlen.