Fl.Nr. 455, Gmkg. Wichsenstein; Errichtung eines Waldkindergartens


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.09.2022 ö 6

Sachverhalt

Im Marktgemeinderat wurde bereits die Errichtung eines Waldkindergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 455 der Gemarkung Wichsenstein neben dem bestehenden Kindergarten in Wichsenstein vorgestellt und zugestimmt.

Nun wurde für die Errichtung einer Schutzhütte und einer Lagerhütte mit WC für den Waldkindergarten (1 Gruppe mit 10 – 22 Kinder) ein Bauantrag eingereicht. Als Parkplatz und Zugang wird der bestehende Kindergarten auf dem Grundstück Fl.Nr. 455/11 mitgenutzt. Der Waldkindergarten befindet sich vollständig im Wald. Die Schutzhütte (7,50 m x 4,24 m) dient nicht als Aufenthaltsraum, sondern in erster Linie als Unterstellmöglichkeit bei Regen und Frost und ist somit nicht ausschlaggebend für die Gruppengröße. Neben der Schutzhütte gibt es noch eine Lagerhütte mit WC.

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich (Waldfläche). Eine Bebauung kann im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist (§ 35 Abs. 2 BauGB).
Beim Waldkindergarten handelt es sich um ein Vorhaben, was schon aus dem pädagogischen Konzept in den Außenbereich (Wald) zu verlegen ist. Die Erschließung (Wasser/Abwasser) ist nicht erforderlich, da es in der Lagerhütte (4,00 x 1,50 m) eine Komposttoilette gibt. Ausscheidungen werden zu Kompost-Dünger verarbeitet. Wasser zum Händewaschen etc. wird mittels Kanister bereitgestellt. Der Bring- und Abholvorgang der Kinder erfolgt über den bestehenden Parkplatz, von wo aus Eltern ihre Kinder zur Hütte des Waldkindergartens an das Kindergartenpersonal übergeben und umgekehrt. Mit der Errichtung des Waldkindergartens ist eine Änderung der Nutzung des Grundstückes als Waldfläche nicht vorgesehen, so dass eine Bauleitplanung nicht erforderlich wird. Die Errichtung der Hütten kann ähnlichgesehen werden, wie Schutzhütten entlang von Wanderwegen oder bei Wanderparkplätzen.

Beschluss

Für die Errichtung eines Waldkindergartens mit 2 Hütten auf Fl.Nr. 455 der Gemarkung Wichstenstein wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.09.2022 11:43 Uhr