Festlegung eines Termins für die Bürgerentscheide nach Art. 18 a Abs. 10 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Marktgemeinderatssitzung, 29.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 29.09.2022 ö 12

Sachverhalt

Nach Art. 18 a Abs. 10 GO ist der Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen. 

Beschluss

Die Bürgerentscheide werden am 04.12.2022 durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2022 13:29 Uhr