Entscheidung über die Durchführung eines Bürgerentscheides nach Art. 18 a Abs. 2 GO (sog. Ratsbegehren)


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Marktgemeinderatssitzung, 29.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 29.09.2022 ö 11

Sachverhalt

Nach Art. 18 a Abs 2 GO kann der Gemeinderat beschließen, dass über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde eine Bürgerentscheid stattfindet.  

Beschluss

Es findet eine Bürgerentscheid mit folgender Fragestellung statt (Ratsbegehren):

„Sind Sie dafür, dass das Rathaus in das Pfarrhaus kommt?“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Datenstand vom 20.10.2022 13:29 Uhr