Entscheidung über die Durchführung eines Bürgerentscheides nach Art. 18 a Abs. 2 GO (sog. Ratsbegehren)
Daten angezeigt aus Sitzung: 9. Marktgemeinderatssitzung, 29.09.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat | 9. Marktgemeinderatssitzung | 29.09.2022 | ö | 11 |
Sachverhalt
Nach Art. 18 a Abs 2 GO kann der Gemeinderat beschließen, dass über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde eine Bürgerentscheid stattfindet.
Beschluss
„Sind Sie dafür, dass das Rathaus in das Pfarrhaus kommt?“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3
Datenstand vom 20.10.2022 13:29 Uhr