Entscheidung über die mit dem Bürgerbegehren "Kein Rathaus in das Pfarrhaus" verlangte Maßnahme nach Art. 18 a Abs. 14 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: 9. Marktgemeinderatssitzung, 29.09.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat | 9. Marktgemeinderatssitzung | 29.09.2022 | ö | 10 |
Sachverhalt
Nach Art. 18 a Abs. 14 GO entfällt der Bürgerentscheid, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.
Beratung
Die Beschlussfassung ist sinnvoll, da bei einer möglichen Zustimmung des Marktgemeinderates zur Fragestellung ein Bürgerentscheid entfallen kann.
Beschluss
Die Durchführung der verlangten Maßnahme, nämlich das Rathaus nicht in das Pfarrhaus zu verlegen, wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.10.2022 13:29 Uhr