Straßenbeleuchtung im Markt Gößweinstein; Entscheidung über eine mögliche Nachtabschaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Marktgemeinderatssitzung, 29.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 29.09.2022 ö 7

Sachverhalt

Im Jahr 2005 wurde im Markt Gößweinstein die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung eingeführt. 
Am 25.09.2018 wurde die Umrüstung auf LED-Leuchten beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die nicht DIN-konforme Komplettabschaltung durch eine Leistungsreduzierung zu verkehrslastschwacher Zeitz (22 – 5 Uhr) zu ersetzen.
Die Umstellung erfolgte in den Jahren 2019 und 2020.
Der Stromverbrauch sank von 2018 mit rund 244.000 kWh auf rund 72.000 kWh im Jahr 2021. Die prognostizierte Stromeinsparung von rund 70 % wurde somit erreicht.
Auf Grund der aktuellen Energiepreisentwicklung sowie von Anträgen bzw. Wünschen von Bürgern sollte der Sachverhalt neu besprochen werden.
Herr Schwarz von Bayernwerk hat zu den technischen Möglichkeiten Stellung genommen. Die Zahlen beziehen sich nur auf das Gebiet des Marktes Gößweinstein, welches von Bayernwerk abgedeckt ist. Dies entspricht etwa der Hälfte. Die andere Hälfte wird von den Stadtwerke Ebermannstadt abgedeckt. Die nachfolgend angeführten Zahlen sind also zu verdoppeln. Herr Schwarz hat den Sachverhalt mit den Stadtwerken Ebermannstadt abgesprochen.

Derzeitige Praxis: keine Komplettabschaltung, Reduzierung 22 – 5 Uhr auf 50 % Helligkeit, Jahresverbrauch ca. 35.000 kWh/Jahr, Kosten bei 0,25 €/kWh: ca. 8.750,- €
Alternative 1: Komplettabschaltung 1 – 4 Uhr, Reduzierung 22 – 5 Uhr; Jahresverbrauch ca. 35.000 kWh/Jahr, Kosten bei 0,25 €/kWh: ca. 8.750,- €
Alternative 2: Komplettabschaltung 0:30 – 4:30 Uhr, Reduzierung 22 – 5 Uhr; Jahresverbrauch ca. 31.000 kWh/Jahr, Kosten bei 0,25 €/kWh: ca. 7.750,- €
Alternative 3: Komplettabschaltung 22 – 5 Uhr; Jahresverbrauch ca. 18.000 kWh/Jahr, Kosten bei 0,25 €/kWh: ca. 4.500,- €

Bei einer Komplettabschaltung kann bei 348 von insgesamt 424 Leuchten im Bayernwerk-Gebiet eine Leistungsreduzierung nicht erfolgen, da diese nicht mit schaltdrahtabhängigen Lampenköpfen ausgelegt wurden. Bei schaltdrahtabhängigen Lampen hingegen wäre eine Reduzierung wie jetzt eingeführt in Kombination mit eine Komplettabschaltung möglich. Auf den Einbau von schaltdrahtabhängigen Lampenköpfen wurde verzichtet, da der notwendige Schaltdraht nicht an allen Lampen des Marktes Gößweinstein anliegt. Hierfür wären Leitungsverlegungen mit Tiefbauarbeiten notwendig gewesen. Die anfallenden Kosten stünden bei einem angenommenen Strompreis von 0,25 €/kWh in keinem wirtschaftlichen Aufwand zum Nutzen.

Die jährlichen Stromkosten für die Straßenbeleuchtung belaufen sich bei 0,25 €/kWh derzeit auf rund 18.000,- €. Bei einem erwartetem Strompreis von rund 0,85 €/kWh würden sich die Jahreskosten auf rund 59.000,- € belaufen. 

Herr Schwarz geht jedoch davon aus, dass auf Grund der Entwicklung der Strompreise in der Zukunft eine Reduzierung der Helligkeit in Kombination mit einer Nachtabschaltung programmiert werden kann. Die Entwicklung bleibt abzuwarten. 

Beratung

Eine Nachtabschaltung wird auch wegen der Lichtverschmutzung grundsätzlich als sinnvoll erachtet. Während der praktizierten Nachtabschaltung vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2020 konnte keine erhöhte Kriminalitätsrate in Gößweinstein festgestellt werden. Insofern stellt die Nachtabschaltung keine Gefahr für die Sicherheit dar.
Dem wir entgegnet, dass ein Teil der Bürgerschaft die Beendigung der Nachtabschaltung begrüßt.

Beschluss

Die Straßenbeleuchtung im Markt Gößweinstein wird weiterhin wie bisher betrieben: keine Komplettabschaltung, Reduzierung 22 – 5 Uhr auf 50 % Helligkeit. Auf Grund der Strompreisentwicklung sind die künftigen technischen Möglichkeiten zu beobachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.10.2022 13:29 Uhr