Mit E-Mail vom 15.07.2022 wurde mitgeteilt, dass der Regionale Planungsverband Oberfranken-West ein Beteiligungsverfahren zur Änderung des Kapitels B VI „Siedlungswesens“ des Regionalplanes durchführt.
Am Donnerstag, den 01.09.2022, wurden die entsprechenden Unterlagen an die Marktgemeinderäte zur Kenntnisnahme versandt.
Aus den Reihen der Marktgemeinderäte wurde angeregt, den Sachverhalt in einer Marktgemeinderatssitzung zu behandeln.
Insbesondere wurde gewünscht, bei folgenden Punkten zu intervenieren:
1.2:
(Grundsatz) Neue Siedlungsflächen sollen vorrangig in den Hauptorten und Siedlungsschwerpunkten der Gemeinden konzentriert werden. Besondere Eignung für die Wohnbauentwicklung weisen Standorte auf, an denen eine räumlich gebündelte Versorgung mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen möglich ist.
Hinweis hierzu aus dem Marktgemeinderat:
Der neu hinzugekommene Grundsatz, dass neue Siedlungsflächen vorrangig in den Hauptorten und Siedlungsschwerpunkten der Gemeinden konzentriert werden sollen halte ich für eine Flächengemeinde wie uns mit über 30 Ortsteilen für Unfug. Dies würde meines Erachtens eher zu einem „ausbluten“ der kleineren Ortschaften führen. Wir haben ja bereits jetzt Probleme, überhaupt – auch nur kleine – Flächen in Gemeindebesitz als Bauland auszuweisen. Durch diesen Grundsatz des Regionalplans wird die Thematik in der Zukunft noch verschärft.
1.3
(Grundsatz) Die Siedlungsentwicklung soll in allen Gemeinden der Region mit den Erfordernissen einer günstigen Verkehrserschließung und -bedienung durch öffentliche Verkehrsmittel abgestimmt werden. Im Bereich der Haltestellen schienengebundener öffentlicher Nahverkehrsmittel soll auf eine Verdichtung hingewirkt werden.
Hinweis hierzu aus dem Marktgemeinderat:
Auch dieser Grundsatz ist neu. Hier sehe ich die Gefahr, dass eine weitere Siedlungsentwicklung ohne gute ÖPNV-Anbindung nur noch schwierig möglich sein wird. Gerade bei uns mit unseren vielen Ortsteilen und der schlechten ÖPNV-Anbindung (Gößweinstein und Behringersmühle mal ausgenommen) würden bei strikter Anwendung dieses Grundsatzes bauleitplanerische Möglichkeiten unseres Marktes in den Außenorten fast vollständig zum Erliegen kommen.
Dies wird in der ausgelegten Begründung noch einmal verdeutlicht. Nach meiner Ansicht liegt hierin sogar ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung („Er fördert und sichert gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse in ganz Bayern, in Stadt und Land.“) begründet. Die restlichen neuen Anforderungen des Regionalplans erfüllen wir denke ich zum großen Teil bereits vorbildlich – auch wenn man in der Umsetzung über einzelne Punkte inhaltlich diskutieren kann.
Auch „flächeneffiziente Siedlungsformen“ sehe ich im ländlichen Raum als kritisch an. Dies funktioniert vielleicht in der Stadt. Auf dem Land wollen die Menschen ja vordringlich leben, weil sie hier den Platz haben, der ihnen in der Stadt fehlt. Wenn uns dieses Pfund zum Wuchern weggenommen wird, dann droht dem ländlichen Raum ein riesiger Attraktivitätsverlust für Neuzuzüge.
Alles in allem werden viele der Ziele und Grundsätze dazu beitragen, dass sich der angespannte Wohnungsmarkt noch weiter verknappt. Für Betroffene ist es jetzt schon schwierig genug fündig zu werden. Mit der vorgesehenen Änderung würde man diese Entwicklung zusätzlich zementieren und beschleunigen.