Verordnung zur Änderung des Regionalplanes Oberfranken-West; Beteiligungsverfahren zur Änderung des Kapitels B VI "Siedlungswesens"; Stellungnahme des Marktes Gößweinstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Marktgemeinderatssitzung, 29.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 29.09.2022 ö 5

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 15.07.2022 wurde mitgeteilt, dass der Regionale Planungsverband Oberfranken-West ein Beteiligungsverfahren zur Änderung des Kapitels B VI „Siedlungswesens“ des Regionalplanes durchführt.
Am Donnerstag, den 01.09.2022, wurden die entsprechenden Unterlagen an die Marktgemeinderäte zur Kenntnisnahme versandt.
Aus den Reihen der Marktgemeinderäte wurde angeregt, den Sachverhalt in einer Marktgemeinderatssitzung zu behandeln.

Insbesondere wurde gewünscht, bei folgenden Punkten zu intervenieren:

1.2:
(Grundsatz) Neue Siedlungsflächen sollen vorrangig in den Hauptorten und Siedlungsschwerpunkten der Gemeinden konzentriert werden. Besondere Eignung für die Wohnbauentwicklung weisen Standorte auf, an denen eine räumlich gebündelte Versorgung mit öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen möglich ist.

Hinweis hierzu aus dem Marktgemeinderat:
Der neu hinzugekommene Grundsatz, dass neue Siedlungsflächen vorrangig in den Hauptorten und Siedlungsschwerpunkten der Gemeinden konzentriert werden sollen halte ich für eine Flächengemeinde wie uns mit über 30 Ortsteilen für Unfug. Dies würde meines Erachtens eher zu einem „ausbluten“ der kleineren Ortschaften führen. Wir haben ja bereits jetzt Probleme, überhaupt – auch nur kleine – Flächen in Gemeindebesitz als Bauland auszuweisen. Durch diesen Grundsatz des Regionalplans wird die Thematik in der Zukunft noch verschärft. 


1.3 
(Grundsatz) Die Siedlungsentwicklung soll in allen Gemeinden der Region mit den Erfordernissen einer günstigen Verkehrserschließung und -bedienung durch öffentliche Verkehrsmittel abgestimmt werden. Im Bereich der Haltestellen schienengebundener öffentlicher Nahverkehrsmittel soll auf eine Verdichtung hingewirkt werden.  

Hinweis hierzu aus dem Marktgemeinderat:
Auch dieser Grundsatz ist neu. Hier sehe ich die Gefahr, dass eine weitere Siedlungsentwicklung ohne gute ÖPNV-Anbindung nur noch schwierig möglich sein wird. Gerade bei uns mit unseren vielen Ortsteilen und der schlechten ÖPNV-Anbindung (Gößweinstein und Behringersmühle mal ausgenommen) würden bei strikter Anwendung dieses Grundsatzes bauleitplanerische Möglichkeiten unseres Marktes in den Außenorten fast vollständig zum Erliegen kommen. 
Dies wird in der ausgelegten Begründung noch einmal verdeutlicht. Nach meiner Ansicht liegt hierin sogar ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung („Er fördert und sichert gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse in ganz Bayern, in Stadt und Land.“) begründet. Die restlichen neuen Anforderungen des Regionalplans erfüllen wir denke ich zum großen Teil bereits vorbildlich – auch wenn man in der Umsetzung über einzelne Punkte inhaltlich diskutieren kann. 
Auch „flächeneffiziente Siedlungsformen“ sehe ich im ländlichen Raum als kritisch an. Dies funktioniert vielleicht in der Stadt. Auf dem Land wollen die Menschen ja vordringlich leben, weil sie hier den Platz haben, der ihnen in der Stadt fehlt. Wenn uns dieses Pfund zum Wuchern weggenommen wird, dann droht dem ländlichen Raum ein riesiger Attraktivitätsverlust für Neuzuzüge. 
Alles in allem werden viele der Ziele und Grundsätze dazu beitragen, dass sich der angespannte Wohnungsmarkt noch weiter verknappt. Für Betroffene ist es jetzt schon schwierig genug fündig zu werden. Mit der vorgesehenen Änderung würde man diese Entwicklung zusätzlich zementieren und beschleunigen.

Beratung

Grundsätzlich wird die Vorgabe der Reduzierung des Flächenverbrauches begrüßt. Kein Verständnis besteht jedoch für Übererfüllung der Vorgaben durch den Markt Gößweinstein. Die Problematik des Flächenverbrauches stelle sich eher in Ballungsgebieten. Eine Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten in Gößweinstein und den Außenorten ist nicht hinzunehmen. Es sollte deshalb eine entsprechende Stellungnahme abgegeben werden.

Weiterhin wird die Erarbeitung eines Leitfadens für die baulichen Entwicklung des Marktes Gößweinstein gewünscht. Auch sollten hierzu Abstimmungen mit den Nachbargemeinden erfolgen.

Die Erstellung eines solchen Leitfadens wird auf Grund der notwendigen Selbstbindung auch kritisch gesehen.

Der Erhalt von Grünflächen in den Orten wird als wichtig erkannt.

Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass das Flächensparen bereits seit dem Jahr 2013 in Baugesetzbuch (BauGB) verankert ist. Die Regelungen im Regionalplan sind Ausfluss des Landesentwicklungsplanes, welcher die Vorgaben des Baugesetzbuches auf Landesebene umsetzen soll. Die beiden kritisierten Punkte wurden nicht neu in den Regionalplan aufgenommen, sondern die Grundsätze wurden nur verdeutlicht und konkretisiert. Der Regionalplan ist als Handlungsleitfaden anzusehen. Im Plan ist nicht festgelegt, dass der Markt Gößweinstein keine Baugebiete ausweisen darf. Vielmehr muss dokumentiert werden, dass Bauplätze nicht zur Verfügung stehen. Diese Dokumentation erfolgt mit Erstellung und laufenden Fortführung des Vitalitätsschecks erfolgt. Eine Einschränkung der Belange des Marktes Gößweinstein wird im Regionalplan nicht erkannt. Das Geforderte ist bereit im Plan enthalten.

Eine Bebauung der Baugrundstücke mit Mehrfamilienhäusern ist sinnvoll. Es bestehen Zweifel, ob das Ziel, den Flächenverbrauchen insgesamt zu senken, erreicht wird. Eine Stellungnahme des Marktes Gößweinstein zum Regionalplan sollte abgegeben. 

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll erachtet, da dieser mit acht Jahren relativ aktuelle sei. Zudem wäre eine Änderung mit enormem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden. 

Da eine Beschlussfassung nicht erfolgt, wird seitens des Marktes Gößweinstein keine Stellungnahme zur Änderung des Regionalplanes Oberfranken-West abgegeben. 
 

  

Datenstand vom 20.10.2022 13:29 Uhr