Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung der Teilstrecker einer Ortsstraße in Kohlstein gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Marktgemeinderatssitzung, 30.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 30.06.2022 ö 5

Sachverhalt

In der Sitzung vom 16.12.2021 hat der Marktgemeinderat Gößweinstein die Einziehung einer Teilstrecke der Ortsstraße Nr. 2 in Kohlstein mit der Fl.Nr. 922, Gmkg. Tüchersfeld (jetzt 1922, Gmkg. Gößweinstein), beschlossen.

Laut ursprünglicher Widmungsverfügung vom 28.08.1961 verlief die Ortsstraße Nr. 2 in Kohlstein mit der Fl.Nr. 922 Gmkg. Tüchersfeld (dann Fl.Nr. 1922 Gmkg. Gößweinstein) ab der Abzweigung gegenüber Hs.Nr. 3 bis zur Einmündung in den Weg Fl.Nr. 1062 Gmkg. Tüchersfeld (dann Fl.Nr. 2062 Gmkg. Gößweinstein).
 
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Kohlstein im Jahr 2003 wurde ein Teil des damaligen Weges bereits aufgelassen bzw. überplant (im Plan rosa markiert). Die straßenrechtliche Einziehung des betroffenen Teilstückes wurde dabei allerdings versäumt und wird nun nachgeholt. 
Zudem wird ein weiteres Teilstück des Weges auf einer Länge von 45 m an einen Anlieger veräußert und soll ebenfalls eingezogen werden (im Plan blau markiert). 
Die Einziehung betrifft die Fl.Nr. 1922 Gmkg. Gößweinstein, beginnend an der Ortsstraße Fl.Nr. 1928/1 Gmkg. Gößweinstein (vorher Fl.Nr. 2062 Gmkg. Gößweinstein) und endend am nordöstlich Grenzpunkt des Grundstücks Fl.Nr. 1921 Gmkg. Gößweinstein auf einer Länge von insgesamt 92 m. 


Die genannte Wegfläche hat ihre Verkehrsbedeutung verloren, da ein Teilbereich bereits im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes aufgelassen wurde. Die Anlieger erreichen Ihre Grundstücke auch über die Wege mit den Fl.Nrn. 1920 und 2062/1, 1928/1 Gmkg. Gößweinstein. 

Die beabsichtigte Einziehung war gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung erfolgte im gemeindlichen Mitteilungsblatt vom 28.01.2022 sowie im Aushang am Rathaus. Zusätzlich wurden die betroffenen Grundstückseigentümer, die außerhalb des Marktes Gößweinstein wohnen, schriftlich über die Einziehung informiert. Die Bekanntmachung hat den Zweck, allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, Einwände zu erheben bzw. Rechte geltend zu machen. Entsprechende Einwände wurden nicht erhoben. Deshalb kann der o.g. Weg eingezogen werden. 

Beschluss

Die Teilstrecke der Ortsstraße Nr. 2 in Kohlstein mit der Fl.Nr. 1922, Gmkg. Gößweinstein, beginnend an der Ortsstraße Fl.Nr. 1928/1, Gmkg. Gößweinstein (vorher Fl.Nr. 2062, Gmkg. Gößweinstein) und endend am nordöstlichen Grenzpunkt des Grundstücks Fl.Nr. 1921, Gmkg. Gößweinstein, wird auf einer Länge von 92 m eingezogen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2022 09:35 Uhr