Fl.Nr. 2057, Gmkg. Gößweinstein; Neubau eines 45 m hohen Sendemastes


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.06.2022 ö 6

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 2057 der Gemarkung Gößweinstein soll der Neubau eines 45 m hohen Sendemastes erfolgen (siehe Planausschnitt). Mit der Errichtung des Sendemastes soll die flächenbezogene Mobilfunkversorgung sichergestellt und etwaige Funklöcher geschlossen werden.


Der Standort für den Sendemast befindet sich im Außenbereich auf freier Flur (bisherige Standorte waren im Wald bzw. am Waldrand). Zur nächsten Wohnbebauung sind es ca. 285 m. Die Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt über den Ortsteil Kohlstein und ab Ortsende über den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 2045 der Gemarkung Gößweinstein. Das Baugrundstück liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Naturpark Fränkische Schweiz – Frankenjura.

Eine Bebauung des Grundstückes im Außenbereich mit einem Funkmast ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es sich um Telekommunikationsdienstleistungen handelt.

Beratung

Der Sitzung voran ging zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ortsbegehung, an der eine große Anzahl aus der Bürgerschaft teilgenommen hat. Aus der Bürgerschaft wurde dem Vorsitzenden eine Unterschriftenliste mit folgendem Wortlaut übergeben:

Mobilfunkmast Kohlstein
Die Personen, die hier eine Unterschrift geleistet haben, sind generell gegen einen Funkturm, insbesondere am zurzeit geplanten Standort Kohlstein.
Punkte, die aus Sicht der unten aufgelisteten Bürger gegen den geplanten Funkturm sprechen, sind:
  • Zu nahe am Ortsrand
  • (zer-) stört das Landschaftbild
  • Baumaßnahme im Naturschutzgebiet (Naturpark Fränkische Schweiz)
  • Wertminderung der Immobilien und Bauplätze“

Die Liste beinhaltet 87 Namen mit Adressen und Unterschrift, überwiegend aus den Ortsteilen Kohlstein und Hungenberg.

Während der Beratung ging es immer wieder um den freistehenden Standort des Sendemastes und die Nähe zur Wohnbebauung sowie der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Die Bedenken aus der Bürgerschaft gegen den geplanten Neubau des Sendemastes werden im Gremium angesprochen und diskutiert. Gegenüber den anwesenden Bürgern wird aber auch darauf hingewiesen, dass Sendemasten (Telekommunikationsdienstleistungen) im Außenbereich grundsätzlich zulässig sind und alleine die Störung des Landschaftsbildes u.U. kein ausreichender Ablehnungsgrund sein muss. Alternativstandorte werden ebenso in die Beratung mit einbezogen. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird für die Errichtung eines freistehenden Funkmastes mit einer Höhe von 45 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 2057 der Gemarkung Gößweinstein nicht erteilt, da eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3, Nr. 5, gesehen wird, hier; Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet.
Es wird deshalb vorgeschlagen, den Standort des Sendemastes an den Waldrand in südliche Richtung zu verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Datenstand vom 27.06.2022 12:03 Uhr