Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis nach Art. 16 Abs.1 BayWaldG auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 1956, Gmkg. Gößweinstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö 12

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 1956, Gmkg. Gößweinstein, hat eine Gesamtgröße von 13.010 qm, davon sind derzeit 8.690 qm Waldfläche und 4.163 qm Wiese. Für die Wiesenfläche wurde nun ein Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis nach Art. 16 Abs. 1 BayWaldG gestellt. Der Antrag wurde nicht begründet.
Mit Datum vom 11.02.2022 bittet das AELF um schriftliche Stellungnahme.
Das Grundstück und weitere befinden sich innerhalb des Gebietes „Natura 2000“ (FFH Gebiet, Vogelschutzgebiet) und ist auch als geschützter Landschaftsbereich im Plan ausgewiesen. Gemäß dem Aufforstungskonzept aus 2014 handelt es sich bei dem Grundstück um eine Fläche der Kategorie 3, die von Erstaufforstung freizuhalten ist. Dieser Planungswille der Gemeinde ist behördenverbindlich und kann nur durch Beschluss der Gemeinde in begründeten Einzelfällen geändert werden. Der Antragsteller wurde auf die fehlende Begründung hingewiesen und gebeten seinen Antrag beim Markt zu begründen. Leider ging bis zum 21.03.2022 beim Markt eine Begründung, trotz Erinnerung, nicht ein.

Beratung

Die Mitglieder des Gremiums schließen sich dem Vorschlag der Verwaltung an, dass eine Ausnahme nicht erteilt werden kann, wenn der Antrag nicht begründet ist. Eine Ablehnung muss in diesem Fall erfolgen.

Beschluss

Dem Antrag auf Aufforstung einer Teilfläche auf Fl.Nr. 1956, Gmkg. Gößweinstein, mit einer Fläche von rund 4.100 qm wird nicht zugestimmt, da es sich gemäß Aufforstungskonzept aus 2014 um eine Fläche der Kategorie 3 (von Erstaufforstung freizuhalten), als geschützter Landschaftsbereich und Natura 2000-Gebiet handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2022 13:17 Uhr