Fl.Nr. 980/T, Gmkg. Stadelhofen; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö 11

Sachverhalt

Auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 980 der Gemarkung Stadelhofen solle ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage errichtet werden. Obwohl gegenüber noch eine Wohnbebauung vorhanden ist, wird das Grundstück dem Außenbereich zugerechnet. Eine Bebauung ist grundsätzlich nach § 35 Abs. 2 BauGB vorstellbar, solange keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden (der Flächennutzungsplan spricht zumindest nicht dagegen, da der Bauplatz als gemischte Baufläche dargestellt ist) und die Erschließung gesichert ist. Im Baugenehmigungsverfahren werden weitere Belange (Naturschutz, Baumfallzone usw.) geprüft.
Eine Sondervereinbarung zwischen dem Wasserversorger, dem Markt Gößweinstein und dem Antragsteller wurde notwendig, um die überlange Hausanschlussleitung im öffentlichen Verkehrsgrund (Straßenbankett/Graben entlang Fl.Nr. 996/3) zu sichern.
Darüber hinaus wird vom Antragsteller auf dessen Kosten eine Teilverrohrung (entlang seiner Grundstücksgrenze) des öffentlichen Straßenentwässerungsgraben vorgenommen.

Beschluss

Dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 980, Gmkg. Stadelhofen wird nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Teilverrohrung des offenen Rohrgrabens entlang der Ortsstraße auf Kosten des Bauherrn wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2022 13:17 Uhr