Fl.Nr. 537, Gmkg. Gößweinstein; Neubau eines Einfamilienhauses


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö 9

Sachverhalt

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 537 der Gemarkung Gößweinstein werden von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „B“ Bauersleite folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB beantragt:
  1. Abweichung von der Baugrenze
  2. Abweichung von der Firstrichtung (südwestlich/nordöstlich) anstelle südöstlich/nordwestlich
  3. 2 Vollgeschosse anstelle 1 Vollgeschoss als Höchstgrenze
  4. Errichtung von Stützmauern anstelle des Verbots
  5. Dacheindeckung in anthrazit anstelle rot
  6. Abweichung von der festgesetzten FOK EG

Beschluss

Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „B“ Bauersleitewird nach § 31 Abs. 2 BauGB für:
  1. Abweichung von der Baugrenze
  2. Abweichung von der Firstrichtung (südwestlich/nordöstlich) anstelle südöstlich/nordwestlich
  3. 2 Vollgeschosse anstelle 1 Vollgeschoss als Höchstgrenze
  4. Errichtung von Stützmauern anstelle des Verbots
  5. Dacheindeckung in anthrazit anstelle rot
  6. Abweichung von der festgesetzten FOK EG
zugestimmt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2022 13:17 Uhr