Fl.Nr. 537, Gmkg. Gößweinstein;
Neubau eines Einfamilienhauses
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 537 der Gemarkung Gößweinstein werden von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „B“ Bauersleite folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB beantragt:
- Abweichung von der Baugrenze
- Abweichung von der Firstrichtung (südwestlich/nordöstlich) anstelle südöstlich/nordwestlich
- 2 Vollgeschosse anstelle 1 Vollgeschoss als Höchstgrenze
- Errichtung von Stützmauern anstelle des Verbots
- Dacheindeckung in anthrazit anstelle rot
- Abweichung von der festgesetzten FOK EG
Beschluss
Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „B“ Bauersleitewird nach § 31 Abs. 2 BauGB für:
- Abweichung von der Baugrenze
- Abweichung von der Firstrichtung (südwestlich/nordöstlich) anstelle südöstlich/nordwestlich
- 2 Vollgeschosse anstelle 1 Vollgeschoss als Höchstgrenze
- Errichtung von Stützmauern anstelle des Verbots
- Dacheindeckung in anthrazit anstelle rot
- Abweichung von der festgesetzten FOK EG
zugestimmt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.03.2022 13:17 Uhr