Fl.Nr. 1445 und 1446, Gmkg. Leutzdorf; Neubau eines Mutterkuhstalles mit Festmistlagerstätte (Verlängerung bestehender Baugenehmigung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö 8

Sachverhalt

Mit Datum vom 16.03.2016 (BV 20150814) wurde der Neubau eines Mutterkuhstalles mit Festmistlagerstätte bereits genehmigt. Der Bau- und Umweltausschuss stimmte in seiner Sitzung vom 08.09.2015 dem Bauvorhaben zu.

Mit Datum vom 25.02.2022 (Posteingang bei LRA FO) beantragte der Bauantragsteller eine erneute Verlängerung seiner Baugenehmigung, welche um weitere 2 Jahre auf Antrag verlängert werden kann.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen eine erneute Verlängerung.

Beschluss

Dem Antrag auf erneute Verlängerung der Baugenehmigung (BV 20150814) für den Neubau eines Mutterkuhstalles mit Festmistlagerstätte auf den Fl.Nrn. 1445 und 1446 der Gemarkung Leutzdorf wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2022 13:17 Uhr