Fl.Nr. 717/1, Gmkg. Unterailsfeld; Errichtung einer Gerätehalle


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö 7

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 717/1 der Gemarkung Unterailsfeld soll eine Gerätehalle errichtet werden. Das Grundstück liegt im Außenbereich, jedoch ist es im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. So spricht zumindest der Flächennutzungsplan nicht dagegen.

Eine Genehmigung nach § 35 Abs. 2 BauGB ist somit vorstellbar, wenn keine öffentlichen Belange beeinträchtigt sind. Die Erschließung des Grundstückes ist gesichert, da es an einer öffentlichen Straße (Ortsstraße) angrenzt. Die Wasserversorgung ist nicht erforderlich, Abwasserentsorgung ebenfalls nicht. Anfallendes Oberflächenwasser soll auf dem Baugrundstück versickern. Beeinträchtigungen nach § 35 Abs. 3 BauGB liegen aus Sicht des Marktes Gößweinstein nicht vor.

Beschluss

Für die Errichtung einer Gerätehalle auf Fl.Nr. 717/1 der Gemarkung Unterailsfeld wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da eine Beeinträchtigung nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht gesehen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2022 13:17 Uhr