Fl.Nr. 504/4, Gmkg. Gößweinstein;
Neubau einer Doppelhaushälfte Nr. 1
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Neben dem ursprünglich geplanten Mehrfamilienwohnhauses mit 9 Wohneinheiten (WE) werden nun auf dem Grundstück Fl.Nr. 504/4 der Gemarkung Gößweinstein ein Mehrfamilienwohnhaus mit 5 WE und ein Doppelhaus (2WE) errichtet.
Für die Errichtung der Doppelhaushälfte werden vom Antragsteller folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „B“ Bauersleite beantragt:
- Errichtung des Gebäudes außerhalb der Baugrenzen
Errichtung der Stellplätze außerhalb vorgesehener Fläche und dem Anbaugebot an das Wohnhaus
Beschluss
Den beantragten Befreiungen
- Errichtung des Gebäudes außerhalb der Baugrenzen
- Errichtung der Stellplätze außerhalb vorgesehener Fläche und dem Anbaugebot an das Wohnhaus
für die Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 504/4 der Gemarkung Gößweinstein von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „B“ Bauersleite wird nach § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.03.2022 13:17 Uhr