Fl.Nr. 504/4, Gmkg. Gößweinstein; Neubau einer Doppelhaushälfte Nr. 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö 5

Sachverhalt

Neben dem ursprünglich geplanten Mehrfamilienwohnhauses mit 9 Wohneinheiten (WE) werden nun auf dem Grundstück Fl.Nr. 504/4 der Gemarkung Gößweinstein ein Mehrfamilienwohnhaus mit 5 WE und ein Doppelhaus (2WE) errichtet.

Für die Errichtung der Doppelhaushälfte werden vom Antragsteller folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „B“ Bauersleite beantragt:
  1. Errichtung des Gebäudes außerhalb der Baugrenzen
  2. Errichtung der Stellplätze außerhalb vorgesehener Fläche und dem Anbaugebot an das Wohnhaus

Beschluss

Den beantragten Befreiungen
  1. Errichtung des Gebäudes außerhalb der Baugrenzen
  2. Errichtung der Stellplätze außerhalb vorgesehener Fläche und dem Anbaugebot an das Wohnhaus
für die Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 504/4 der Gemarkung Gößweinstein von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „B“ Bauersleite wird nach § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2022 13:17 Uhr