Fl.Nr. 504/4, Gmkg. Gößweinstein; Tektur zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 9 WE, nun 5 WE


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö 4

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 07.12.2021 stimmte der Bau- und Umweltausschuss dem Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (9 WE) auf dem Grundstück Fl.Nr. 504/4 der Gemarkung Gößweinstein zu.

Vom Antragsteller wurde nun eine Umplanung vorgenommen, so dass aus dem Mehrfamilienwohnhaus mit 9 Wohneinheiten (WE) ein kleineres Haus mit 5 Wohneinheiten und ein Doppelhaus (mit 2 WE) errichtet wird (siehe nächste TOP`e).

Das Mehrfamilienwohnhaus wird nun ohne Kellergeschoss errichtet, wird in seiner Gesamthöhe um 97 cm niedriger (Gesamthöhe nun 10,67 m) und natürlich kleiner. Die erforderlichen 10 Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. 

Folgende Befreiungen werden nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „B“ Bauersleite beantragt:
  1. Überschreitung der Baugrenze in südwestliche Richtung
  2. Errichtung von 2 Dacherkern
  3. 5 Wohneineinheiten
  4. 3 Vollgeschosse
  5. Errichtung der Stellplätze außerhalb der vorgesehenen Fläche und dem Anbaugebot

Beschluss

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „B“ Bauersleite werden nach § 31 Abs. 2 BauGB nachstehende Befreiungen erteilt:
  1. Überschreitung der Baugrenze in südwestliche Richtung
  2. Errichtung von 2 Dacherkern
  3. 5 Wohneineinheiten
  4. 3 Vollgeschosse
  5. Errichtung der Stellplätze außerhalb der vorgesehenen Fläche und dem Anbaugebot

Für den Tekturantrag für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 5 WE (anstelle 9 WE) auf dem Grundstück Fl.Nr. 504/4 der Gemarkung Gößweinstein wird nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2022 13:17 Uhr