Fl.Nr. 1015, Gmkg. Gößweinstein; Neubau Schleuderbetonmast (Funkturm) mit 6 m Aufsatzmast, Gesamthöhe 39,90 m


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö 3

Sachverhalt

Für die Errichtung einer Mobilfunkstation auf dem Grundstück Fl.Nr. 1015 der Gemarkung Gößweinstein wurde ein Bauantrag eingereicht. Die Gesamthöhe des Sendemastes beträgt 39,90 m. Der Standort befindet sich ca. 185 m nördlich des Höhenschwimmbades hinter einem kleinen Waldgrundstück im Außenbereich. Nach § 35 Abs. 1 sind im Außenbereich Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wie in Nr. 3 beschrieben, es sich um Telekommunikationsdienstleistungen handelt. Im Flächennutzungsplan des Marktes Gößweinstein ist das Grundstück als Sonderfläche „Freizeit“ ausgewiesen. Die Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt über die öffentlichen Feld- und Waldwege Fl.Nr. 1018 und 1020 der Gemarkung Gößweinstein.
Da die Baumaßnahme Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verursacht, wurde die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes den Antragsunterlagen bereits gleich beigelegt. Der geplante Maststandort selbst liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz – Frankenjura“.

Beschluss

Die Errichtung einer Mobilfunkstation (Neubau Schleuderbetonmast) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1015 der Gemarkung Gößweinstein wird nach § 36 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2022 13:17 Uhr