Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Rodung von Wald nach Art. 9 BayWaldG für eine Teilfläche von Fl.Nr. 1331, Gmkg. Leutzdorf und gleichzeitiger Teilaufforstung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.02.2022 ö 3

Sachverhalt

Mit diesem Antrag befasste sich der Bau- und Umweltausschuss bereit in seiner Sitzung vom 17.12.2020. Der Rodung einer Teilfläche von ca. 2.265 qm wurde damals einstimmig zugestimmt. Eine Erlaubnis für die Rodung wurde bisher von der Fachbehörde (AELF) aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes nicht erteilt.

Vom Antragsteller wurde zwischenzeitlich ein Alternativvorschlag (s. Bild) eingereicht, über den es nun zu entscheiden ist. Der Vorschlag wurde auch mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt abgestimmt und fand mit weiteren Auflagen (Pflanzgebote etc.) Zustimmung.

Die Flächen 1 und 2 waren ursprünglich als Rodungsfläche beantragt. Nun soll nur die Fläche 2 gerodet werden, die Fläche 1 verbleibt unverändert und anstelle der Rodungsfläche 2 sind die Flächen 3a und 3b als Ersatzaufforstung (flächengleich) vorgesehen.



Die Aufforstung entspricht nicht dem Aufforstungskonzept des Marktes Gößweinstein, da die Flächen 3a und 3b von jeglicher Aufforstung (Kategorie 3) freizuhalten sind.
Dieser Planungswille der Gemeinde ist behördenverbindlich lt. Flächennutzungsplan, kann aber durch den Gemeinderat (Bauausschuss) in begründeten Einzelfällen auch geändert werden. Dabei ist auch das AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) zu beteiligen. Vom AELF wurde bereits die mündliche Zustimmung mitgeteilt, da uns der Alternativvorschlag von dort mitgeteilt wurde. 

Aus Sicht der Verwaltung kann der Rodung der Teilfläche 2 sowie der Aufforstung der Teilflächen 3a und 3b zugestimmt werden.

Beschluss

Auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 1331, Gmkg. Leutzdorf, wird der Rodung der Teilfläche 2 und der Aufforstung der Teilflächen 3a und 3b (Ausgleich 1 : 1) zugestimmt. Die Teilfläche 1 bleibt als offene Waldfläche bestehen. 
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung handelt, die mit den Fachbehörden abgestimmt wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.02.2022 08:51 Uhr