Zustimmung zur 8. Fortschreibung des Haushaltkonsolidierungskonzeptes des Marktes Gößweinstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Marktgemeinderatssitzung, 31.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 31.03.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Markt Gößweinstein hat seit 2013 jährlich Stabilisierungshilfe erhalten. Eine Voraussetzung für den Erhalt von Stabilisierungshilfe ist das Vorhandensein eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes. Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung am 19.11.2013 ein Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen.
Zuletzt hat der Marktgemeinderat in der Sitzung am 25.03.2021 der 7. Fortschreibung des Konzeptes zugestimmt. 
Mit Schreiben vom 09.12.2021 hat die Regierung von Oberfranken dem Markt Gößweinstein eine Stabilisierungshilfe in Höhe von insgesamt 600.000,- € bewilligt, welche vollständig als Investitionshilfe (Säule 2) zu verwenden ist.
Auflage für die Bewilligung ist, wie auch schon in den Vorjahren, die Fortschreibung des vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzeptes.
Weiterhin wird u. a. Folgendes gefordert:

a) Vorlage einer ausführlichen Stellungnahme zu den Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme „Umbau Pfarramt zum Rathaus“ in Bezug auf die Finanzierbarkeit der Maßnahme sowie deren Vereinbarkeit mit der Haushaltskonsolidierung.

b) Aufnahme von Ausführungen zur Investitionsmaßnahme „Umbau Pfarramt zum Rathaus“ in das Haushaltskonsolidierungskonzept. Dabei ist darzustellen, inwieweit die anfallenden Kosten dieser Maßnahme auf die spätere Nutzung als Rathaus bzw. auf anderweitige Nutzung entfallen.   
  
c) Überprüfung und Fortschreibung des mit dem Stabilisierungshilfeantrag 2021 vorgelegten Investitionsprogramms unter Berücksichtigung der eigenen Leistungsfähigkeit mit dem Ziel, die im Zeitraum 2021 bis 2024 geplanten Gesamtinvestitionen und Eigenanteile und die im Zeitraum bis 2023 geplanten Kreditaufnahmen (ausgenommen Kreditaufnahmen für Investitionen in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) zu reduzieren.     

Die 8. Fortschreibung des Konzeptes wurde den Marktgemeinderäten überlassen. Bestandteil des Konzeptes ist das Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 09.12.2021.

Zudem ist eine aktualisierte tabellarische Übersicht zum Haushaltskonsolidierungskonzept mit konkreten Angaben der Kommune zu erzielten und erzielbaren Mehreinnahmen/Minder-ausgaben vorzulegen. Diese wurde den Marktgemeinderäten ebenfalls überlassen.

Eine Antragstellung für das Jahr 2022 ist ebenfalls vorgesehen.

Beschluss

Der 8. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes des Marktes Gößweinstein in der Fassung vom 25.03.2022 wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2022 08:46 Uhr