Fortsetzung der Vorberatung des Haushaltes 2022; Empfehlungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.01.2022 ö 3

Sachverhalt

Allen Marktgemeinderatsmitgliedern ging zur Sitzung am 11.01.2022 der Entwurf des Verwaltungshaushaltes sowie ein Entwurf des Stellenplanes zu. Für die Ausschussmitglieder wurden diese Unterlagen auch in Papierform bereitgestellt.
Ein Entwurf des Investitionsprogrammes wurde ebenfalls in das Ratsinformationssystem eingestellt. Dieses wird den Ausschussmitgliedern auch in Papierform bereitgestellt.

Auf den Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 09.12.2021, hinsichtlich der folgenden Auflagen zum Erhalt der Stabilisierungshilfe wird nochmals hingewiesen:

  1. Vorlage einer ausführlichen Stellungnahme zu den Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme „Umbau Pfarramt zum Rathaus“ in Bezug auf die Finanzierbarkeit dieser Maßnahme sowie die Vereinbarkeit mit der Haushaltskonsolidierung. 
  2. Aufnahme von Ausführungen zur Investitionsmaßnahme „Umbau Pfarramt zum Rathaus“ in das Haushaltskonsolidierungskonzept. Dabei ist darzustellen, inwieweit die anfallenden Kosten dieser Maßnahme auf die spätere Nutzung als Rathaus bzw. auf eine anderweitige Nutzung entfallen.
  3. Überprüfung und Fortschreibung des mit dem Stabilisierungshilfeantrag 2021 vorgelegten Investitionsprogramms unter Berücksichtigung der eigenen Leistungsfähigkeit mit dem Ziel, die im Zeitraum 2021 bis 2024 geplanten Gesamtinvestitionen und Eigenanteile und im Zeitraum 2021 bis 2023 geplanten Kreditaufnahmen (ausgenommen Kreditausnahmen für Investitionen in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) zu reduzieren.
Hierbei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
  • Investitionen im Pflichtaufgabenbereich sind gegenüber freiwilligen Maßnahmen grundsätzlich höher zu priorisieren. Höhe Förderungen und Fördersätze, insbesondere für Maßnahmen im freiwilligen Bereich, rechtfertigen alleine keine Priorisierung.
  • Eine Zusammenballung von Investitionen ist zu vermeiden. Dabei ist es unter Umständen erforderlich, dass mit neuen Investitionen erst dann begonnen wird, wenn bereits laufende Maßnahmen abgeschlossen sind. Sofern notwendig und möglich, müssen auch Pflichtaufgaben gestreckt oder verschoben werden.
  • Die geplanten Investitionen müssen im Rahmen der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit finanzierbar sein. 

Beratung

Seitens des Gremiums wird angefragt, weshalb die Stabilisierungshilfe bei einer konkreten Maßnahme, hier Umbau Pfarramt zum Rathaus, verbucht wird. Im Rahmen des Stabilisierungshilfeantrages wurde dem Markt Gößweinstein mitgeteilt, dass diese zukünftig einer konkreten Maßnahme zugeordnet werden müssen.

Darüber hinaus wird um Mitteilung gebeten, wie hoch der Anteil für das VGV-Verfahren an den Gesamtkosten in Höhe von 276.000,00 € im Jahr 2022 ist. Hierzu erfolgt eine Mitteilung in der kommenden Sitzung.

Bezüglich des Kindergartens „Waldgruppe Wichsenstein“ konnte ein möglicher Beginn für den März 2023 bekanntgegeben werden. Die Kosten für den Waldkindergarten wurden u.a. von Frau Kraus, welche das Projekt bereits in der Vergangenheit vorgestellt hat, mitgeteilt. Der Ansatz umfasst Kosten für den Unterstand, Einrichtungsgegenstände und Ähnliches.

Es wird angefragt, weshalb der Markt Gößweinstein bereits eine Förderung in Höhe von 58.000,00 € bekommen hat, obwohl die Maßnahme „Multifunktionsplatz“ noch nicht begonnen hat und für was dieser zukünftig genutzt werden soll. Die Förderung in Höhe von 58.000,00 € bezieht sich lediglich auf die Kosten für den Abriss des dort ursprünglich befindlichen Gebäudes. Die Kosten hierfür lagen bei rund 72.000,00 €. 

Die Frage, ob im Nachgang zu den Felsfreilegungen weitere Maßnahmen zur Nachpflege ergriffen wurden, konnte verneint werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei Bedarf entsprechende Anfragen an den Naturparkverein „Fränkische Schweiz“ zu stellen.

Zum Thema „Stadelhofen Gehweg“ wurde angefragt, ob die Maßnahme auch tatsächlich in 2022 durchgeführt werden könnte. Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit, jedoch sind vorab noch Gespräche zu führen bzw. zu klären, ob als Alternative zum Gehweg eine zusätzliche Bushaltestelle in der Nähe des Feuerwehrhauses Stadelhofen eingerichtet werden kann.

Für die Erschließung Hühnerloh sind für das Jahr 2022 Planungskosten in Höhe von 20.000,00 € festgesetzt, welche auch bereits begonnen wurden.

Seitens des Gremiums wird kritisch hinterfragt, weshalb die Ortsumgehung Gößweinstein-Süd, die GV-Str. Stadelhofen-Sachsendorf-Siegmannsbrunn und der Ausbau der GV-Moschendorf komplett aus dem Investitionsprogramm gestrichen wurden. Hierzu wird seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass aufgrund der Stabilisierungshilfe und unter Beachtung der dort genannten Auflagen, nicht realisierbare Maßnahmen zu kürzen oder gar zu streichen sind. Hierzu wird auch nochmals auf den o.g. Sachverhalt und dem Bescheid der Regierung von Oberfranken verwiesen. Aufgrund fehlender Ressourcen kann eine Realisierung der Maßnahmen nicht erfolgen.

Bezüglich der Anschaffung eines Kleintransporters wurde die Frage gestellt, ob es nicht sinnvoller wäre, etwaige Fahrzeuge zu leasen anstatt zu kaufen. Für die entsprechende Sitzung, bei der über die Anschaffung eines Kleintransporters entschieden wird, erfolgt zusätzlich zur Vorlage eines Kaufangebotes die Vorlage eines Leasingangebotes.

Anstatt eines Bürgerbusses wurden in der Vergangenheit mehrfach die sogenannten Mitfahrerbänke diskutiert. Es kristallisierte sich heraus, dass diese Art der Fortbewegungsmöglichkeit seitens der Bevölkerung mehrheitlich abgelehnt wurde. Die Senioreninitiative „Gemeinsam statt Einsam“ vertritt hier ebenfalls die Auffassung, dass die sog. Mitfahrerbänke ein falsches Instrument zur Fortbewegung für ältere Menschen sind. Die Überlegungen eines Bürgerbusses werden u.a. aufgrund der Coronapandemie zunächst zurückgestellt.

Auf Nachfrage, weshalb für den Umbau „Haus des Gastes“ im Investitionsprogramm keine Kosten mehr veranschlagt werden, wird mitgeteilt, dass das aufgelegte Förderprogramm inzwischen gestoppt wurde. Alle Anträge, welche bisher gestellt wurden, aber noch nicht berücksichtigt wurden, werden somit hinfällig.

Bezüglich der Streichung des Lehrerwohnhauses und den damit verbunden Ausgaben, wird zum einen auf die vergangene Gemeinderatssitzung vom 16.12.2021 sowie auf den o.g. Sachverhalt und den Bescheid der Regierung von Oberfranken verwiesen.

Als letztes wurde noch um Mitteilung gebeten, weshalb die Kosten für den Stromanschluss Festplatz Morschreuth von ursprünglich 8.000,00 € auf 13.000,00 € gestiegen sind. Hierzu erfolgt eine Mitteilung in der kommenden Sitzung.

Beschluss

Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, den Haushaltsentwurf 2022 mit dem beratenen Inhalt und dem dazugehörigen Investitionsprogramm zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3

Datenstand vom 28.02.2022 11:45 Uhr