Bestellung der Vertreter und Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Informationstechnik Franken
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Marktgemeinderatssitzung, 24.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Markt Gößweinstein ist im Jahr 2019 dem Zweckverband Informationstechnik Franken (ZV IT Franken) beigetreten.
Nach Art. 31 Abs. 2 Satz 1 KommZG wird eine Gemeinde in der Verbandsversammlung kraft Amtes durch den Ersten Bürgermeister vertreten. Mit Zustimmung des Ersten Bürgermeisters und dessen Stellvertreter kann die Gemeinde andere Personen als Vertreter bestellen.
Der Markt Gößweinstein wird, da bislang kein anderslautender Beschluss gefasst wurde, durch den Ersten Bürgermeister vertreten. Der Erste Bürgermeister vertritt jedoch auch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe in seiner Eigenschaft als dessen Vorsitzender in der Verbandsversammlung des ZV IT Franken.
Mit Schreiben vom 02.02.2022 hat der ZV IT Franken nun mitgeteilt, dass ein Verbandsrat nicht mehrere Verbandmitglieder vertreten kann. Auf die E-Mail der Aufsichtsbehörde vom 20.12.2021 wird hingewiesen.
Beschluss
Als Vertreter des Marktes Gößweinstein in die Verbandsversammlung des ZV IT Franken wird anstatt des 1. Bürgermeisters der 2. Bürgermeister Georg Bauernschmidt bestellt.
Als Stellvertreter wird 3. Bürgermeister Manfred Hänchen bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.03.2022 08:24 Uhr