Vorberatung des Haushaltes 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 11.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.01.2022 ö 3

Sachverhalt

Allen Marktgemeinderatsmitgliedern ging der Entwurf des Verwaltungshaushaltes (Auswertung Haushaltsstellen) sowie ein Entwurf des Stellenplanes zu. Für die Ausschussmitglieder wurden diese Unterlagen auch in Papierform bereitgestellt. Diese sind Grundlagen für die Beratung.

Nach dem vorliegenden Entwurf beträgt die Zuführung zum Vermögenshaushalt rund 819.300,00 €.

Die Vorlage eines Entwurfes des Investitionsprogrammes soll bis zur Sitzung ebenfalls erfolgen.

Beratung

Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Sitzung am 18.01.2022 wurde den Ausschussmitgliedern in Papierform bereitgestellt.

Vorab wird der Stellenplan durchgearbeitet. Insbesondere werden Änderungen gegenüber dem Vorjahr erläutert. Fragen hierzu werden beantwortet.

Anschließend wird der Verwaltungshaushalt Seite für Seite durchgearbeitet. Der Erste Bürgermeister sowie der Geschäftsleiter und der Kämmerer erläutern bedeutende Ansatzänderungen gegenüber dem Vorjahr und beantworten Fragen zu einzelnen Ansätzen.

Bei mehreren Haushaltstellen erfolgt die (Um-)Buchung für das Haushaltsjahr 2021 erst vor Legung der Jahresrechnung, spätestens bis 30.04.2022.

Auf Grund der Hinweise des Geschäftsleiters sowie des Kämmerers werden folgende Änderungen des Haushaltsplanes 2022 vorgenommen:

                                       Ansatz alt:        Änderung:        Ansatz neu:
0.3650.1710        Zuschuss KDK        0                + 46.000        46.000
0.3650.6360        Ausgabe KDK                0                + 49.000        49.000
0.6495.5209         Geräte, Ausstattung        7.000                + 3.000        10.000                


Bei den Haushaltstellen 0.XXXX.6798 sollte im Erläuterungstext zumindest „Verwaltungskostenpauschale“ aufgenommen werden.

Bei den Haushaltstellen 0.XXXX.6799 sollte im Erläuterungstext zumindest „Verrechnung Bauhof“ aufgenommen werden.


Der hohe Ansatz für die Erstellung eines Organisationsgutachtens in Höhe von 30.000,- € (HHSt. 0.0200.6369) sowie die grundsätzliche Notwendigkeit wird kritisch hinterfragt. Trotz der Kritik wurde sich, auch aufgrund des Beschlusses vom 16.12.2021, TOP 10 – öffentlicher Teil, mehrheitlich für die Erstellung eines entsprechenden Gutachtens ausgesprochen.

Die einmalige Erhöhung bei HHSt. 0.6495.5620 in Höhe von 8.000,- € wird hinterfragt. Hierzu wird erläutert, dass für die notwendigen Führerscheine der neuen Bauhofmitarbeiter Kosten in Höhe von rund 7.000,- € veranschlagt wurden; für sonstige Fortbildungen/Seminare 1.000,- €. Dieser Betrag umfasst Fortbildungen für sämtliche Bauhofmitarbeiter.

Aufgrund der Neubesetzung des Bauhofleiters solle dieser auf seine neuen Aufgaben vorbereitet werden und entsprechende Fortbildungen oder Seminare besuchen. Eine Erhöhung des HH-Ansatzes wäre daher wünschenswert. Seitens des Ersten Bürgermeister wird mitgeteilt, dass zunächst eine interne Schulung des neuen Bauhofleiters erfolgt. Hierbei soll auch festgestellt werden, in welchen Bereichen Defizite vorhanden, die dann zukünftig mit externen oder internen Fortbildungen/Seminaren geschlossen werden können. Der Haushaltsansatz in Höhe von 8.000,- € bleibt daher unverändert.

Seitens der Gemeindeverwaltung soll geprüft werden, ob aufgrund des aktuellen Holzpreises durch mehrere Hiebmaßnahmen zusätzliche Einnahmen im Forstbetrieb generiert werden können.

Es wird angefragt, weshalb bei der Haushaltsstelle 0.8801.5010 (Unterhalt eigener Gebäude) kein höherer Ansatz als die veranschlagten 2.500,- € berücksichtigt wurde. Hierzu wird mitgeteilt, dass der Unterhalt bzw. die Sanierung des Lehrerwohnhauses in der kommenden Sitzung am 18.01.2022 behandelt werden müsste.

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt reduziert sich im Jahr 2022 auf 813.300,- €.

Datenstand vom 13.01.2022 14:58 Uhr