Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Marktgemeinderatssitzung, 27.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 27.01.2022 ö 4.1

Sachverhalt

Der Haushalt wurde in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 11.01. und 18.01.2022 vorberaten.
Entwürfe des Verwaltungshaushaltes, ein Entwurf des Stellenplanes und des Investitionsprogramms wurden den Mitgliedern des Marktgemeinderates zu den vorberatenden Sitzungen zur Verfügung gestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Marktgemeinderat am 18.01.2022 empfohlen, den Haushaltsentwurf 2022 mit dem beratenen Inhalt und dem dazugehörigen Investitionsprogramm zu beschließen.

Beratung

Zur Frage aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.01.2022 kann mitgeteilt werden, dass zusätzliche Hiebmaßnahmen im Gemeindewald zur Naturverjüngung in den Bereichen geplant sind, in welchen noch Käferholzaufarbeitung vorgenommen werden muss.

Die Kosten für das VgV-Verfahren hinsichtlich des Pfarramtumbaus belaufen sich laut Bewilligungsbescheid vom 14.09.2021 auf 118.584,- €. Die erwarte Förderung in Höhe von 90 % beträgt 106.700,- €, sodass sich der Eigenteil auf 11.884,- € beläuft.

Zur Nachfrage hinsichtlich der Kosten für den Stromanschluss am Festplatz Morschreuth wird auf die Beschlussvorlage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.07.2021 verweisen. Es wurde seinerzeit der Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 4.700,- € zugestimmt.

Ein Verschieben der aus dem Investitionsprogramm entfernten Maßnahmen in die Folgejahre hat nach Einschätzung der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf den Erhalt von Stabilisierungshilfe. Die Darstellung in den Folgejahren ist weniger verbindlich als eine Aufnahme in den Finanzplanungszeitraum und belastet insoweit die Finanzierung der geplanten Maßnahmen im Finanzplanungszeitraum nicht.

Zum Organisationsgutachten wird mitgeteilt, dass das vorliegende Angebot anstatt wie fälschlicherweise mitgeteilt nicht 130 Seiten, sondern vielmehr nur 44 Seiten umfasst. Sollte das komplette Angebot beauftragt werden, so ist mit einer Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Monaten zu rechnen. Bislang steht jedoch noch nicht fest, welche Teile des Angebotes beauftragt werden.

Seitens der Fraktionsgemeinschaft CSU/JuF wurde in der HFA-Sitzung dem Haushaltsentwurf nicht zugestimmt, da einige Maßnahmen aus dem Investitionsprogramm gestrichen wurden. Jedoch besteht auch Freude über die Aufnahme von Ansätzen für Homeoffice und die Waldgruppe am Kindergarten in Wichsenstein.
Kritisiert werden die eingestellten Kosten für den Umbau des Pfarramtes zum Rathaus, da eine enorme Kostensteigerung erwartet wird. Andere Projekte werden dafür hintenangestellt, wie z. B. der Ausbau des Finsterweges oder der Ausbau der GVS Sachsendorf Richtung Siegmannsbrunn. Die Erstellung des Organisationsgutachten für die Verwaltung wird nicht für notwendig erachtet. Auch die Ablehnung des Elternbeitragszuschusses in der HFA-Sitzung vom 18.01.2022 sei nicht verständlich.

Von der SPD-Fraktion wird festgestellt, dass der Haushalt 2022 ein ganz besonderer sei, da das Projekt „Umbau Pfarramt zum Rathaus“ dominiert. Bei der angenommenen Förderung wäre der Anteil des Marktes Gößweinstein jedoch auch nur so hoch wie bei einem Neubau. Der Umbau des Pfarramtes sollte jedoch nicht um jeden Preis durchgeführt werden. Die Erstellung eines Organisationsgutachtens wird als Chance begriffen und die Effizienz der Verwaltung soll dann auf den Prüfstand gestellt werden.

Für die Fraktionsgemeinschaft FW/BG wird daran erinnert, dass der Markt Gößweinstein als Stabi-Gemeinde Hausaufgaben zu erledigen habe. Eine einvernehmliche Priorisierung der Maßnahmen in der Klausursitzung war deshalb wichtig. Der Haushalt sollte auch machbar sein. Die Rathausmaßnahme ist sehr wichtig und dient zum Erhalt des Ortskerns. Die Kostenaufstellung für den Umbau des Pfarramtes sei nicht zu knapp bemessen.    

Beschluss

Der Marktgemeinderat fasst Beschluss über folgende

Haushaltssatzung des Marktes Gößweinstein
(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2022

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Gößweinstein folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.246.300,- €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.441.300,- € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer:

      a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        480 v. H.

      b) für die Grundstücke (B)        480 v. H.

2.        Gewerbesteuer        380 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.374.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.


Gößweinstein, den XX.XX.2022
Markt Gößweinstein
       

Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister


Ebenso wird dem Haushaltplan einschließlich Stellenplan, dem Vorbericht, der Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rücklagen zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

Datenstand vom 28.02.2022 08:37 Uhr