Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.12.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Marktgemeinderatssitzung, 27.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 27.01.2022 ö 3

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Am 10.02.2022 ist um 19:00 Uhr eine Sitzung der Schulverbandsversammlung geplant. Vorher ist um 17:30 Uhr eine Besichtigung der Sporthalle vorgesehen. Zur Besichtigung werden hiermit auch die Marktgemeinderäte Gößweinstein sowie die Gemeinderäte Obertrubach eingeladen.
Eine schriftliche Einladung erfolgt für die Marktgemeinderatsmitglieder nicht. Für die Besichtigung gilt hinsichtlich des Schutzes vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 die 3G Plus-Regel. Dies bedeutet, dass ein vollständiger Impfnachweis, ein Nachweis über die Genesung, der derzeit nicht älter als sechs Monate sein darf, oder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden muss. Zudem gilt die Pflicht zum Tragen einer Masken FFP2-Maske.

Die Höhe des Funkmastes, welcher auf dem Grundstück Fl. – Nr. 113, Gmkg. Behringersmühle, errichtet werden soll, beträgt bis zu 50 m. Die genaue Höhe ergibt sich nach der Begehung vor Ort.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.12.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es wird der Beschluss 

Nr. 3, Abschluss eines Ingenieurvertrages für die Kanalsanierung im Ort Gößweinstein mit der Sachverständigen GmbH Schneeberg und Kraus

bekanntgegeben. 

Datenstand vom 28.02.2022 08:37 Uhr