Der Beginn der Nutzung der Doppelsporthalle für schulische Zwecke ist nach derzeitigem Baustand ab dem 07.03.2022 vorgesehen.
Für die Nutzung zum Vereinssport ist bereits eine Vielzahl von Wünschen eingegangen. Die Nutzungsgebühr für die Halle ist deshalb festzulegen.
Für die Erfassung von Strom-, Wasser- und Wärmeverbrauch der Halle sind Zähler eingebaut. Auch die anfallenden Reinigungskosten sind separat erfasst. Da zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Erfahrungswerte vorliegen, ist der Betriebsaufwand derzeit noch nicht feststellbar.
Folgende Vergleichswerte bei den Nutzungsgebühren je Halleneinheit liegen vor:
Betreiber Gebühr je Stunde Anmerkung
in €, inkl. Mwst.
Stadt Ebermannstadt 13,33 / 16,00 örtl. Vereine, Jugendl. / Erwachsene, seit 2019
Markt Eggolsheim 16,66 örtl. Vereine, Überarbeitung geplant
Landkreis Forchheim 11,90 Hallen in Forchheim, Ebermannstadt, Gräfenberg seit 2012
Gemeinde Heroldsbach 12,00 örtl. Vereine, Rückverg.: 12,- € Jugendliche / 5,- € Erwachsene, seit 2004
Stadt Waischenfeld 3,33 / 6,67 örtl. Vereine, Jugendl. / Erwachsene, seit 2017
Zum Vergleich die auf Grund des Beschlusses von der Schulverbandsversammlung vom 25.09.2014 fortgeschriebene Gebühr:
Schuljahr April – September Oktober – März
2021/2022 8,47 15,89
2022/2023 8,73 16,38
Da die Betriebskostenpauschale für die Nutzung durch die Gemeinde Obertrubach (Schule Bärnfels) ebenfalls noch nicht berechnet werden kann, wird hilfsweise folgende Berechnung herangezogen:
Betriebskostenpauschale für Nutzung der Sporthalle Kirchenbirkig je Tag:
50,- € / Tag, April – September
100,- € / Tag, Oktober – März
Dies ergibt bei rechnerischer durchschnittlicher Schulbelegung von 5,7 Doppelschulstunden am Tag einen Betrag von 8,77 € bzw. 17,54 € je Doppelschulstunde (umgerechnet 5,85 bzw. 11,70 je Stunde).