Festlegung der Nutzungsgebühr für die Doppelsporthalle


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung der Schulverbandsversammlung, 10.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung 10.02.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Beginn der Nutzung der Doppelsporthalle für schulische Zwecke ist nach derzeitigem Baustand ab dem 07.03.2022 vorgesehen.
Für die Nutzung zum Vereinssport ist bereits eine Vielzahl von Wünschen eingegangen. Die Nutzungsgebühr für die Halle ist deshalb festzulegen.
Für die Erfassung von Strom-, Wasser- und Wärmeverbrauch der Halle sind Zähler eingebaut. Auch die anfallenden Reinigungskosten sind separat erfasst. Da zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Erfahrungswerte vorliegen, ist der Betriebsaufwand derzeit noch nicht feststellbar.

Folgende Vergleichswerte bei den Nutzungsgebühren je Halleneinheit liegen vor:

Betreiber        Gebühr je Stunde        Anmerkung
       in €, inkl. Mwst.        

Stadt Ebermannstadt                13,33 / 16,00        örtl. Vereine, Jugendl. / Erwachsene, seit 2019 
Markt Eggolsheim                16,66          örtl. Vereine, Überarbeitung geplant
Landkreis Forchheim                11,90        Hallen in Forchheim, Ebermannstadt, Gräfenberg seit 2012
Gemeinde Heroldsbach        12,00        örtl. Vereine, Rückverg.: 12,- € Jugendliche / 5,- € Erwachsene, seit 2004
Stadt Waischenfeld                3,33 / 6,67        örtl. Vereine, Jugendl. / Erwachsene, seit 2017         

Zum Vergleich die auf Grund des Beschlusses von der Schulverbandsversammlung vom 25.09.2014 fortgeschriebene Gebühr:

Schuljahr        April – September                Oktober – März

2021/2022         8,47        15,89
2022/2023        8,73        16,38

Da die Betriebskostenpauschale für die Nutzung durch die Gemeinde Obertrubach (Schule Bärnfels) ebenfalls noch nicht berechnet werden kann, wird hilfsweise folgende Berechnung herangezogen:

Betriebskostenpauschale für Nutzung der Sporthalle Kirchenbirkig je Tag:

50,- € / Tag, April – September
100,- € / Tag, Oktober – März

Dies ergibt bei rechnerischer durchschnittlicher Schulbelegung von 5,7 Doppelschulstunden am Tag einen Betrag von 8,77 € bzw. 17,54 € je Doppelschulstunde (umgerechnet 5,85 bzw. 11,70 je Stunde).

Beratung

Es wird erwartet, dass die durch Vereinsnutzung entstehenden Mehrkosten durch die erhobene Gebühr abgedeckt sind. Eine Benutzungsordnung soll erstellt werden. Da derzeit eine Vereinsnutzung noch nicht möglich ist, wurde ein Nutzungsplan noch nicht erstellt. Dies soll dann zu gegebener Zeit rasch erfolgen. Sollten noch belgebare Zeiten zu Verfügung stehen, so wird dies bekanntgemacht.

Beschluss

Die Gebühr für die Vereinsportnutzung einer Halleneinheit der Sporthalle Gößweinstein je Stunde wird für die nächsten zwei Jahre wie folgt festgelegt:

Mai – September                Oktober – April

10,00 €        20,00 €

Die Betriebskostenpauschale für die Gemeinde Obertrubach (Schule Bärnfels) bei Nutzung einer Halleneinheit der Sporthalle Gößweinstein je Doppelschulstunde (1,5 Stunden) wird für die nächsten zwei Jahre wie folgt festgelegt:

Mai – September                Oktober – April

8,77 €        17,54 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2022 12:49 Uhr