Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung der Schulverbandsversammlung, 10.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung 10.02.2022 ö 4.1

Sachverhalt

Den Mitgliedern der Schulverbandsversammlung liegen der Entwurf des Haushaltplanes, die Haushaltssatzung, der Vorbericht, das Investitionsprogramm, der Stellenplan, der Finanzplan sowie weitere Anlagen wie der Stand der Rücklagen, der Stand Schulden und die Berechnung der Schulverbandsumlage vor.

Beratung

Der Haushaltsplan wird vom Kämmerer vorgestellt, erhebliche Abweichungen zu den Vorjahren bei Einzelansätzen erklärt. Für die Sporthalle wurde aus Gründen der Kostenklarheit ein separater Unterabschnitt gebildet.
Die Investitionsanteile sowie der Verteilungsschlüssel der Gemeinden Gößweinstein und Obertrubach an der Sporthalle werden erläutert. Letztendlich stellt sich die Finanzierung der nicht durch Zuschuss gedeckten Kosten derzeit wie folgt dar:
Markt Gößweinstein für Versammlungsstätte:        790.000,- €
Gemeinde Obertrubach für Schule Bärnfels:        705.000,- €
Schulverband Gößweinstein:        2.476.000,- €
Anteil Markt Gößweinstein an Schulverband:        2.162.000,- €
Anteil Gemeinde Obertrubach an Schulverband:        314.000,- € 
Nach Abzug der Zusatzkosten für die Versammlungsstätte entsprechen die letztlich zu tragenden Anteile der Gemeinden auch grob dem Verhältnis der Einwohnerzahl von Gößweinstein und Obertrubach von 2/3 zu 1/3.
Sobald alle Kosten schlussgerechnet sind, erfolgt eine Abrechnung und eine entsprechende Vereinbarung soll zwischen dem Schulverband Gößweinstein und der Gemeinde Obertrubach abgeschlossen werden.

Beschluss

Haushaltssatzung
des Schulverbandes Gößweinstein
(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2022

Auf Grund der Art. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 35 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband Gößweinstein folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 808.300,00 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.971.000,00 € 
ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 314.000,00 € festgesetzt.
§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Schulverbandsumlage:

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 92.500,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2021 auf 135 Verbandsschüler festgesetzt.

3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 685,07 € festgesetzt.

4. Eine Investitionsumlage je Verbandsschüler wird nicht festgesetzt.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

Gößweinstein, den XX.XX.2022
Schulverband Gößweinstein


Hanngörg Zimmermann
Schulverbandsvorsitzender

Ebenso wird dem Haushaltplan einschließlich Stellenplan, dem Vorbericht, der Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rücklagen zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2022 12:49 Uhr