Abwasserbeseitigung; Vorstellung des Ergebnisses der gesamtheitlichen Zustandsbewertung im Hauptort Gößweinstein durch das Büro Schneeberg und Kraus


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Marktgemeinderatssitzung, 16.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 16. Marktgemeinderatssitzung 16.12.2021 ö 2

Sachverhalt

Das Sachverständigenbüro Schneeberg und Kraus wurde mit der gesamtheitlichen Zustandsbewertung des Abwasserkanalnetzes im Hauptort Gößweinstein beauftragt. Die Ergebnisse der Bewertung werden von Ingenieur Müller in der Sitzung vorgestellt. 

Beratung

Die von Herrn Müller erstellten Präsentationen der Schmutzfrachtberechnung für die Kläranlage Behringersmühle sowie zur Schadensbewertung und hydraulischen Überrechnung des Kanalnetzes des Ortes Gößweinstein werden im Ratsinformationssystem eingestellt.

Für das Einzugsgebiet der KA Behringersmühle ist bis Ende August 2023 ein Sanierungskonzept (Wasserrechtsantrag) zum Betrieb der Mischwasserbehandlung zu erstellen.
Grundlage für jegliche Sanierungsplanung ist ein Nachweis des gesamten Entwässerungssystems mittels einer detaillierten Schmutzfrachtberechnung. Sie bildet auch in Form einer Generalentwässerungsplanung (GEP) die Basis für jegliche Entscheidung hinsichtlich künftiger baulicher Entscheidungen (z. B. Ausweisung von Neubaugebieten).

Am Standort Etzdorf ist auf Grund der Lage im Karst ein Retentionsbodenfilter zwingend gefordert. Durch die Lage im Wasserschutzgebiet muss das gesamte Entlastungswasser zurückgehalten und in einen bestehenden Graben außerhalb des Schutzgebietes gepumpt werden. Ein zusätzliches Regenrückhaltebecken ist dort ebenfalls zu errichten.

Eine Erweiterung und/oder eine bauliche Sanierung der weiteren 5 bestehenden Beckenanlagen ist nicht notwendig. Gemäß den aktuellen Anforderungen muss jedoch an allen Standorten eine Entlastungsmessung zur Erfassung und Dokumentation der Menge, Dauer und Häufigkeit installiert werden. Hier wird eine Anbindung mittels Fernleitsystem an die Kläranlage unbedingt empfohlen.

Das Ergebnis der Schadensklassifizierung im Ort Gößweinstein zeigt, dass in 19 % der Haltungen sehr starke Schäden vorhanden sind (Kanal bald nicht mehr durchgängig. Gefahr in Verzug. Sanierung dringend und kurzfristig). Weitere 8 % der Haltungen weisen starke Schäden auf (Statik, Hydraulik und Dichtheit stark beeinträchtigt, Kanal statisch nicht mehr sicher. Sanierung dringend. Innerhalb von 1-2 Jahren).
Die Schäden bestehen aus
- Infiltrationen und Inkrustationen
- Feste Ablagerungen
- Schadhafte und /oder nicht fachgerecht angeschlossene Anschlussleitungen
- Rohrversätze, Abwinkelungen, einragende Hausanschlüsse
- Risse, Rohrbrüche, Scherben
- Unterbögen mit Wassereinstau

Dass in 19 % der Haltungen Schäden zu sanieren sind bedeutet nicht, dass die kompletten Haltungen saniert werden müssen. Es handelt sich unter Umständen nur um relativ kleine Sanierungsbereiche.

Auf der Basis der vorliegenden Bearbeitung wurden keine Schäden festgestellt, die eine sofortige Sanierung, z. B. bei Einsturzgefahr, aufzeigen.

Der Kanal in der in der Pezoldstraße/Balthasar-Neumann-Straße muss an zwei Stellen in offener Bauweise saniert werden.

In Kenntnis der baulichen Schäden und der hydraulischen Belastung ist als weitergehender Bearbeitungsschritt eine detaillierte Sanierungsplanung zu erstellen. Für die Kosten der Sanierung wird eine Förderung nach RZWas 2021 beantragt.

Datenstand vom 22.12.2021 07:52 Uhr