Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung der Schulverbandsversammlung, 18.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 4. Sitzung der Schulverbandsversammlung 18.10.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Schulverbandsversammlung hat am 22.02.2021 den Haushalt für das Jahr 2021 beschlossen. Dieser sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.121.000,- € sowie eine ordentliche Tilgung von 45.500,- € für das Jahr 2021 vor.

Für das Jahr 2022 ist eine ordentliche Tilgung von ebenfalls 45.500,- € sowie eine außerordentliche Tilgung von 868.000,- € eingeplant. Dieser Betrag ist als Zwischenfinanzierung für ausstehende Staatszuschüsse sowie für ausstehende Schlusszahlungen des Anteils des Marktes Gößweinstein für die Versammlungsstätte als auch für den Anteil der Gemeinde Obertrubach für die Grundschule Bärnfels.

Der Markt Gößweinstein hat im Jahr 2020 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 1.900.000,- € erhalten.

Auflage für die Bewilligung ist, dass im Jahr 2021 das Verhältnis von Kreditneuaufnahmen zur ordentlichen Tilgung innerhalb und außerhalb des Haushaltes auf maximal 100 % reduziert wird.

Das Verhältnis von Kreditaufnahme zur ordentlichen Tilgung beträgt laut Haushaltsplan 2021 638 %. Auf das Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 06.10.2021, welches den Schulverbandsräten überlassen wurde, wird hingewiesen.

Eine Heilung des Auflagenverstoßes kann erfolgen, indem die Kreditneuaufnahme des Marktes innerhalb und außerhalb des Haushaltes auf den Betrag der ordentlichen Tilgung reduziert wird.

Die ordentliche Tilgung im Jahr 2021 beträgt rund 342.000,- €.

Der Haushalt 2021 des Schulverbandes stellt sich wie folgt dar:

Geplante Kreditaufnahme
Beteiligung Markt Gößweinstein für Versammlungsstätte
Beteiligung Gemeinde Obertrubach für Grundschule Bärnfels

3.121.000 €
650.000 €
300.000 €


Eine Reduzierung der Kreditaufnahme ist u. a. möglich, wenn eine Investitionsumlage vom Markt Gößweinstein eingehoben wird. Weiterhin sind die Schlusszahlungen des Marktes Gößweinstein für Versammlungsstätte sowie der Gemeinde Obertrubach für die Grundschule Bärnfels in Höhe von insgesamt 207.000,- € noch in das Jahr 2021 einzuplanen.
Falls die Zwischenfinanzierung von ausstehenden Staatszuschüssen durch einen Kredit möglich ist, würde sich der Nachtragshaushalt wie folgt darstellen:

Geplante Kreditaufnahme
Beteiligung Markt Gößweinstein für Versammlungsstätte
Beteiligung Gemeinde Obertrubach für Grundschule Bärnfels
Investitionsumlage Markt Gößweinstein
954.000 €
735.000 €
422.000 €
1.960.000 €

Die Darlehensaufnahme würde mit einem Teilbetrag von 293.000,- € nur der Gemeinde Obertrubach zugerechnet. Der Restbetrag von 661.000,- € dient der  Zwischenfinanzierung von ausstehenden Staatszuschüssen und würde von beiden Gemeinden getragen. Sollte diese Zwischenfinanzierung durch Kredit jedoch schädlich für das Behalten der Bedarfszuweisung sein, würde sich der Nachtragshaushalt wie folgt darstellen:  
 
Geplante Kreditaufnahme
Beteiligung Markt Gößweinstein für Versammlungsstätte
Beteiligung Gemeinde Obertrubach für Grundschule Bärnfels
Investitionsumlage Markt Gößweinstein
293.000 €
735.000 €
422.000 €
2.535.000 €

Die Darlehensaufnahme würde über die jährliche Umlage nur von der Gemeinde Obertrubach finanziert. Eine Kreditneuaufnahme, die dem Markt Gößweinstein anteilig zuzurechnen wäre, würde nicht erfolgen.

Der vom Markt Gößweinstein an den Schulverband Gößweinstein ausgereichte Kassenkredit beträgt derzeit 2.930.000,- €. Das bedeutet, dass die Investitionsumlage vom Markt ohne Kreditaufnahme im Haushalt des Marktes Gößweinstein für 2021 zu leisten wäre. Ein Nachtragshaushalt müsste jedoch auch beim Markt zeitnah beschlossen werden.    

Beschluss

Zur Reduzierung der eingeplanten Kreditaufnahme im Haushalt des Jahres 2021 wird vom Markt Gößweinstein für den Bau der Doppelsporthalle eine Investitionsumlage für dessen Anteil am Schulverband eingehoben. Die Höhe der Umlage wird so festgelegt, dass die verbleibende Kreditaufnahme nur den Anteil der Gemeinde Obertrubach am Schulverband abdeckt. Eine Zurechnung zum Markt Gößweinstein für diesen Anteil erfolgt nicht. Eine entsprechende Nachtragshaushaltssatzung ist baldmöglichst von der Verbandsversammlung zu beschließen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2021 08:19 Uhr