Änderung der Sanierungssatzung nach § 142 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Marktgemeinderatssitzung, 09.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 09.09.2021 ö 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung am 15.05.2018 eine Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Erweiterter Innerer Ortsbereich“ nach § 142 BauGB beschlossen. Nach Abs. 3 dieser Bestimmung wäre beim Satzungsbeschluss auch zugleich eine Frist festzulegen gewesen, in der die Sanierung durchgeführt werden soll. Diese Frist soll 15 Jahre nicht überschreiten. Die Frist kann durch Beschluss verlängert werden, sofern die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden kann.
Bei der Satzung des Marktes Gößweinstein wurde die Befristung versehentlich nicht in die Satzung mit aufgenommen.
Mit Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 30.07.2021 wurde der Markt Gößweinstein um Überprüfung der eigenen Satzung gebeten.
Eine Aufnahme einer Befristung in die Satzung ist deshalb notwendig.

Beschluss

Satzung zur Änderung der Satzung des Marktes Gößweinstein zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Erweiterter Innerer Ortsbereich“ vom 20.06.2018

(Sanierungssatzung)

Aufgrund des § 142 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 16.07.2021, erlässt der Markt Gößweinstein folgende Satzung:

Artikel 1
Außerkrafttreten

Die Sanierungssatzung vom 20.06.2018 tritt am 01.06.2033 außer Kraft.


Artikel 2
Inkrafttreten
       
Diese Satzung tritt am 24.09.2021 in Kraft.

Gößweinstein, 10.09.2021
Markt Gößweinstein                                                                „Siegel“


Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2021 11:53 Uhr