Durchführung eines Verhandlungsverfahrens nach VgV 2016 mit integrierten städtebaulichen Lösungsvorschlägen für die Revitalisierung des Pfarramtes; Zustimmung zu den erarbeiteten Unterlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Marktgemeinderatssitzung, 09.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 09.09.2021 ö 4

Sachverhalt

Über die Thematik wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 29.07.2021 berichtet.  
 
Der Verfahrensbetreuer, Herr Prof. Andreas Emminger vom Büro johannsraum Architekten aus Nürnberg nun hat die Verfahrensunterlagen zusammengestellt. Diese wurden mit der Bayerischen Architektenkammer abgestimmt. Das Verfahren wird wie folgt benannt: „Erweiterung, Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Pfarrhofes in 91327 Gößweinstein zum Rathaus mit Tourismusbüro des Marktes Gößweinstein und Katholischem Pfarramt.“  

Die Unterlagen bestehen aus:

- der Bekanntmachung nach EU-Richtlinie  
- die für den Beschluss relevanten Anlagen zur Bekanntmachung
       - Anlage 01 Vergabeunterlagen, Inhalt, Verfahren
       - Anlage 02 Bewerbungsformblatt
       - Anlage 03 Aufgabenstellung, Lösungsansatz
       - Anlage 04 Berechnung der Honorarsumme
       - Anlage 05 Berechnung Auftragswert
       - Anlage 06 Entwurf Architektenvertrag
- Berechnung Verfahrenskosten
- Auflistung Verfahrensbeteiligte

Die Anlage 01 bis 06 wurden den Marktgemeinderäten zur Beschlussfassung überlassen.
       
Grundsätzlich ist folgender Terminplan vorgesehen:

09.09.2021: Beschlussfassung über die Verfahrensunterlagen im Marktgemeinderat
17.09.2021: Start des Verfahrens, Auftragsbekanntmachung
18.10.2021: Schlusstermin für den Eingang von Rückfragen
25.10.2021: Schlusstermin für den Eingang von Bewerbungsunterlagen
vorauss. 12.11.2021: Auswahl 3 bis 5 von Bewerbern (nicht mehr durch das Auswahlgremium!)
vorauss. 15.11.2021: Aufforderung der ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes
vorauss. 17. + 18.12.2021: Verhandlung über das Erstangebot (Sitzung Auswahlgremium)
bis 10.01.2022: Prüfung der Angebote
bis 31.01.2022: Zuschlagserteilung im Marktgemeinderat

Beratung

Der Erste Bürgermeister erklärt anhand der herausgegebenen Unterlagen das Verfahren und dessen Ablauf.    

Das VGV-Verfahren dient zur Findung eines geeigneten Planungsbüros bzw. einer Arbeitsgemeinschaft. Nach Zuschlagserteilung soll der den Marktgemeinderäten überlassene Architektenvertrag als sog. Stufenvertrag abgeschlossen werden. Es sollen folgende Stufen gebildet werden:
Stufe 1: Leistungsphase 1 + 2
Stufe 2: Leistungsphase 3 + 4
Stufe 3: Leistungsphase 5 – 8
Stufe 4: Leistungsphase 9

Die Bildung der Stufen ist im überlassenen Vertrag nicht richtig dargestellt.

In der Leistungsphase 2 (Vorplanung) ist eine Kostenschätzung nach DIN 276 enthalten.
In der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) ist eine Kostenberechnung nach DIN 276 und ein Vergleich mit der Kostenschätzung enthalten.

Vorab wird kritisiert, dass Herr Prof. Emminger nicht zur Sitzung eingeladen wurde. Es wurde davon ausgegangen, dass dieser anwesend sein würde. Dies wäre zur Willensbildung und zum Hören einer zweiten Meinung wichtig gewesen. Der Erste Bürgermeister erwidert, dass man davon ausgegangen sei, dass er als auch der Geschäftsleiter ausreichend qualifizierte Auskünfte zum Verfahren geben könnten. Auf Grund der im Vorgriff zur Sitzung eingegangenen Anfragen steht Herr Prof. Emminger nun für Fragen während der Sitzung per Handy oder E-Mail Stand-By zur Verfügung.

Das Verfahren dient einzig der Findung eines geeigneten qualifizierten Architekten anhand einer fiktiven Aufgabenstellung. Aussagen zur geplanten Baumaßnahme am Pfarramt werden im Rahmen des Verfahrens nicht getätigt. Es geht einzig darum, die Qualität der Bewerber anhand von ausgearbeiteten Kriterien zu bewerten und letztendlich eine Auswahl zu treffen. Belastbare Zahlen hinsichtlich der Baukosten werden erst nach Abschluss der Leistungsphase 2 (Kostenschätzung) und Leistungsphase 3 (Kostenberechnung) vorliegen. Hierfür ist mit dem ausgewählten Büro der Stufenvertrag abzuschließen.
Das jetzige VGV-Verfahren ist insgesamt kostengünstiger als der ursprünglich angestrebte Architektenwettbewerb.
Die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Kosten von rund 8 Mio. € sind den bisherigen vorliegenden Unterlagen des Erzbischöflichen Ordinariats entnommen und dienen nur der Darstellung der Größenordnung im VGV-Verfahren.
Es wird befürchtet, dass die erwähnten Baukosten überschritten werden und der Umbau ein Fass ohne Boden darstelle.
Die Beendigung des Architektenauftrages kann jeweils nach Erfüllung der jeweiligen Stufen erfolgen .

Beschluss

Der Durchführung des Verhandlungsverfahrens nach VGV 2016 zum Vorhaben „Erweiterung, Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Pfarrhofes in 91327 Gößweinstein zum Rathaus mit Tourismusbüro des Marktes Gößweinstein und Katholischem Pfarramt“ auf der Grundlage der vom Verfahrensbetreuer johannsraum Architekten in Abstimmung mit dem Markt Gößweinstein erarbeiteten und vorliegenden Unterlagen vorbehaltlich notwendiger redaktioneller Änderungen und Ergänzungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Datenstand vom 01.10.2021 11:53 Uhr