In der Bürgerversammlung am 22.07.2021 in Gößweinstein wurde folgender Antrag gestellt:
„Die Bürgerversammlung Gößweinstein beantragt, dass der Finsterweg als „Umgehungsstraße light“ bzw. Entlastungsstraße ausgebaut wird.“
14 Ja-Stimmen
10 Nein-Stimmen
Der Finsterweg ist als sog. ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Derzeit ist die Benutzung für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht verboten. Ausgenommen ist hier der land- und forstwirtschaftliche Verkehr. Zudem ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt.
Der Antrag wurde in der Sitzung am 09.09.2021 wie folgt beraten:
Es wird angeregt, mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg bzw. dem Landkreis Forchheim eine mögliche Trassenführung vorzubesprechen.
Die Notwendigkeit des Ausbaus des Finsterweges wird überwiegend erkannt. Dieser sollte unabhängig vom Bau einer Südumgehung erfolgen.
Ein Ausbau hat keine Priorität in der Öffentlichkeit. Auf Grund der derzeit hohen Anzahl an laufenden Projekten und der damit einhergehenden Arbeitsbelastung für die Verwaltung wird dringend empfohlen, die Maßnahme derzeit nicht anzugehen. Erste Priorität hat die Schaffung eines neuen Rathauses. Auch sollte die finanzielle Entwicklung des Marktes Gößweinstein nach erfolgtem Rathausbau und durch die Baumaßnahmen am Höhenschwimmbad abgewartet werden.
Es wird davon ausgegangen, dass die Verkehrsbelastung des Finsterweges größer ist als die der GVS Sachsendorf Richtung Siegmannsbrunn. Eine Änderung der Priorisierung bei den Straßenbaumaßnahmen erscheint deshalb sinnvoll.
Folgender Beschlussvorschlag wurde abgelehnt:
Der Ausbau des Finsterweges als Teil der sog. Umgehungsstraße wurde schon des Öfteren im Marktgemeinderat, insbesondere in den Haushaltsberatungen, thematisiert. Der Ausbau steht jedoch nicht an 1. Stelle in der Priorität. Vielmehr ist als nächste größere Straßenbaumaßnahmen der Ausbau der GVS Sachsendorf Richtung Gemeindegrenze Siegmannsbrunn vorgesehen.
Der Ausbau des Finsterweges wird deshalb derzeit nicht weiterverfolgt.
Abstimmung: 7:8
Da in der Sitzung nicht festgelegt wurde, wie mit dem Sachverhalt weiter zu verfahren ist, erfolgt erneute Vorlage im Gremium.