Aufstellung des Bebauungsplanes "Bösenbirkig-Gewerbegebiet" A. nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. nochmalige Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Marktgemeinderatssitzung, 30.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 30.09.2021 ö 6

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 01.07.2021 bereits folgenden Beschluss gefasst:
„Der Satzungsbeschluss vom 01.10.2020 wird aufgehoben.

Der Marktgemeinderat Gößweinstein billigt den vom Büro Weyrauther, Bamberg, ausgearbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan "Bösenbirkig-Gewerbegebiet" in der Fassung vom 01.07.2021.
Der Entwurf des Bebauungsplanes "Bösenbirkig-Gewerbegebiet" in der Fassung vom 01.07.2021 mit Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.“

Dieser Entwurf wurde in der Zeit 26.07. bis 03.09.2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
Ebenso fand erneut eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt und es wurden erneut die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die abgegebenen Stellungnahmen wurden dem Marktgemeinderat zusammengefasst überlassen. Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Einwendungen liegen nicht vor.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal

X


2
Pottenstein
22.07.2021

X
X
3
Obertrubach

X


4
Egloffstein

X


5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt
18.08.2021

X

7
Wiesenttal
15.09.2021

X

8
Waischenfeld
22.07.2021

X


C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

1. Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern, 19.08.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, 06.08.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

3. Bayerischer Bauernverband, 26.08.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

4. Gewerbeaufsichtsamt, 04.08.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

5. Industrie- und Handelskammer Oberfranken, 03.09.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

6. Handwerkskammer Oberfranken, 26.07.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

7. TenneT TSO GmbH, 02.08.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

8. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 22.07.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

9. Bayernwerk, 02.08.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

10. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, 05.08.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich

11. Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz, Abfallrecht, Wasserrecht, 30.08.2021

Beschluss:

Im Schallschutzgutachten werden die vertauschten Flurnummern den Immissionsorten korrekt zugeordnet. Die redaktionelle Korrektur des Gutachtens zieht keine Änderung des Bebauungsplanes nach sich.

Abstimmungsergebnis: 15:0

12. Landratsamt Forchheim, FB 32, Straßenverkehr, 30.07.2021

Beschluss:

Die Stellungnahme entspricht zum größten Teil der Stellungnahme aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Auf den Beschluss vom 01.10.2020 wird verwiesen. Die neuen Punkte werden wie folgt abgehandelt: Im Zuge der Erschließungsplanung / des Bauantrages wird die Einmündung in die Gewerbebetriebe so ausgebaut, dass ein Abbiegen ohne Benutzung der Gegenfahrbahn und ein Begegnungsverkehr im Einmündungsbereich möglich sind und die Sicht den geltenden Richtlinien entsprechen. Ein Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen.

Im Bebauungsplan werden die freizuhaltenden Sichtflächen im Bereich der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße eingetragen.
 
Abstimmungsergebnis: 15:0

13. Landratsamt Forchheim, Untere Naturschutzbehörde, 20.09.2021

Beschluss:

Auf die Beschlüsse zur Stellungnahme des Fachbereiches Naturschutz vom 19.03.2019 und 01.10.2020, bei denen als Folge in der Begründung auf die Notwendigkeit des Gewerbegebietes und auch auf das Entwicklungspotential  von gewerblichen Bauflächen des Marktes Gößweinstein eingegangen wurde, wird verwiesen.
Die Forderung hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung der Begrünung des aufzuschüttenden Erdwalls zur Vermeidung einer Blendwirkung für die Verkehrsteilnehmer auf der St 2685 wird sinngemäß im Bebauungsplan mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: 15:0

14. Wasserwirtschaftsamt Kronach, 18.08.2021

Beschluss:

Zu 1. Niederschlagsbeseitigung
Das neu eingeführte Arbeitsblatt DWA-A 102 Teil 2 wird genauso bei der Erschließungsplanung beachtet wie die schon gängigen Regelwerke M 153 (Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser) und A 138 (Versickerung von Niederschlagswasser). In der Begründung wird die Anwendung dieser Regelwerke bei der Erschließungsplanung hinsichtlich der Niederschlagsbeseitigung ergänzend mit aufgenommen.

Zu 2. Vorsorgender Bodenschutz
Der Hinweis zum Bodenschutz bezüglich wertvoller Böden mit hoher Retentionsfähigkeit und zur Infiltrationsleistung wird in der Begründung aufgenommen. Die vorgeschlagenen Hinweise zum Bodenschutz bezüglich des Umgangs mit Mutterboden bzw. Unterboden, zu überschüssigem Aushubmaterial und zu den gültigen Regelwerken bzw. Normen werden in dem Bebauungsplan und in der Begründung sinngemäß mit aufgenommen.
 
Abstimmungsergebnis: 15:0

15. Staatliches Bauamt Bamberg, 04.08.2021

Beschluss:

Die in der Stellungnahme geforderte Festsetzung bezüglich der „Ausführung und Pflege" des Regenrückhaltebeckens/Sickerbeckens wird in den Bebauungsplan sinngemäß mit aufgenommen, damit die freizuhaltenden Sichtflächen auf der Staatsstraße 2685 nicht beeinträchtigt werden.

Bei der Erschließungsplanung wird ermittelt, ob ein Fahrzeug-Rückhaltesystem am Regenrückhaltebecken/Sickerbecken erforderlich ist.
 
Abstimmungsergebnis: 15:0

16. Amt für Ernährung, LW und Forsten, Landwirtschaft, 09.08.2021

Beschluss:

Die Forderung hinsichtlich der Einhaltung des Abstandes bei Einfriedungen zu der landwirtschaftlichen Nutzfläche Flur-Nr. 1647/2 im nordwestlichen Bereich wird im Bebauungsplan berücksichtigt. Eine entsprechende Festsetzung wird im Bebauungsplan aufgenommen.
 
Abstimmungsergebnis: 15:0

17. Telekom, 30.08.2021

Beschluss:

Die Stellungnahme entspricht zum größten Teil der Stellungnahme aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Auf den Beschluss vom 19.03.2019 wird verwiesen. Die neuen Punkte werden wie folgt abgehandelt: In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans ist schon ein entsprechender Text zur Unterbringung der Telekommunikationslinien aufgenommen. Die Hinweise zur Bauausführung werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: 15:0


In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:
 
Regierung von Oberfranken, Höhere Landesplanungsbehörde
Regierung von Oberfranken, Höhere Naturschutzbehörde
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Amt für Ernährung, LW und Forsten, Forst
Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken
Bund Naturschutz in Bayern
Naturpark Fränkische Schweiz – Frankenjura
PLEdoc
Vodafone-Kabel Deutschland GmbH
Kreisbrandrat
Zweckverband zur Wasserversorgung Wiesentgruppe

Beschluss

Der Marktgemeinderat Gößweinstein beschließt den Bebauungsplan „Bösenbirkig-Gewerbegebiet“ in der Fassung des Büros Weyrauther, Bamberg, vom 30.09.2021 gemäß § 10 BauGB als Satzung und billigt die Begründung in der Fassung vom 30.09.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.10.2021 09:30 Uhr