Aufstellung des Bebauungsplanes "Hardt-Südost" A. nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. nochmalige Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Marktgemeinderatssitzung, 30.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 30.09.2021 ö 5

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 27.05.2021 wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Marktgemeinderat Gößweinstein billigt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse den vom Büro Barth, Auerbach, ausgearbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan "Hardt-Südost" in der Fassung vom 27.05.2021.
Der Entwurf des Bebauungsplanes "Hardt-Südost" mit Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“  

Die beschlossenen Änderungen wurden in den Entwurf eingearbeitet. Dieser Entwurf wurde in der Zeit 14.06. bis 16.07.2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
Ebenso fand erneut eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt und es wurden erneut die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Der Satzungsbeschluss sollte bereits in der Sitzung am 29.07.2021 gefasst werden. Dies ist jedoch wegen der problematische Nachweisführung der Löschwasserversorgung unterblieben.

Die abgegebenen Stellungnahmen wurden dem Marktgemeinderat zusammengefasst überlassen. Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Einwendungen liegen nicht vor.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal

X


2
Pottenstein

X


3
Obertrubach

X


4
Egloffstein
15.07.2021

X

5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt

X


7
Wiesenttal
21.07.2021

X

8
Waischenfeld

X



C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

1. Industrie- und Handelskammer Oberfranken, 14.07.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, 01.07.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

3. Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern, 11.06.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

4. Regierung von Oberfranken, Sachgebiet 24, Baurecht, 05.11.2020

Beschluss:

Es wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgelegt, mit den dortigen regulären Festlegungen.
Die Ausweisung der Zulassung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes in Form von Vermietung von Ferienwohnungen sowie nicht störendes Gewerbe (Büronutzung) entfällt.
 
Abstimmungsergebnis: 15:0

5. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, 12.07.2021

Beschluss:

Einfriedungen sind höher als die Oberkante des Geländes und schließen das Grundstück gegen ggf. Eindringende ab. Abstützungen sind erforderliche Einrichtungen zur Überwindung von Höhendifferenzen. Ein Widerspruch ist damit nicht gegeben. Die Differenzierung ist damit gegeben.
Aber um den Sachverhalt eindeutiger darzulegen, wird der 3. Satz des § 12 präzisiert:
„Als ab OK Gelände aufsteigende Einfriedungen an den Grundstücksgrenzen sind alle Arten von Zäunen mit Ausnahme von Mauern, Gabionenzäunen und Stacheldraht mit einer max. Höhe von 1,50 m, gemessen von der natürlichen Geländeoberfläche, zulässig.“

Bzgl. § 2 der textlichen Festsetzungen bzw. § 4 Abs. 3 der BauNVO wird auf die Ausführungen zur Stellungnahme der Regierung von Oberfranken, Sachgebiet 24 – Baurecht, verwiesen.
 
Abstimmungsergebnis: 15:0

6. Landratsamt Forchheim, Untere Naturschutzbehörde, 07.07.2021

Beschluss:

Die Überschrift wird gemäß dem Vorschlag geändert.
 
Die Behandlung des Punktes „Insektenfreundliche Beleuchtung“ wird bei den Hinweisen entnommen und bei den textlichen Festsetzungen als § 17 ergänzt.

Abstimmungsergebnis: 15:0

7. Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz, Abfallrecht, Wasserrecht, 13.07.2021

Beschluss:

Die genannten Ergänzungen bzw. Korrekturen werden eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis: 15:0

8. Landratsamt Forchheim, FB 32, Straßenverkehr, 21.06.2021

Beschluss:

Die genannten Punkte finden im Bebauungsplan Berücksichtigung.
Bei Erschließungsweg A ergibt sich insgesamt eine Fahrbahnbreite (asphaltierter Weg zzgl. Erweiterungsstreifen von 4,20 bis 4,30 m (in den Grundstückszufahrten, die als Ausweichmöglichkeiten nicht eingefriedet werden dürfen, deutlich mehr; hier ist Begegnungsverkehr sehr gut möglich), im Kreuzungsbereich bei der künftigen Befestigung und als Straßenraum nutzbaren Fläche vor dem Umspannhäuschen auf Flur-Nr. 674/12 eine Breite von 5,30 m. Bei Erschließungsweg B mündet der private Weg auf eine Aufweitung in der Ortsstraße, die 5,60 m Breite aufweist.
Den Querschnitten der RASt 06 für Wohnwege wird damit entsprochen.
Der Hinweis auf die Höhenbegrenzung von Einfriedungen und Pflanzungen in Kreuzungsbereichen auf max. 80 cm ist bereits in § 12 der textlichen Festsetzungen verankert.
 
Abstimmungsergebnis: 15:0

9. Landratsamt Forchheim, FB 37, Müllabfuhr, 14.06.2021

Beschluss:

Im Bebauungsplan ist eine Müllsammelstelle auf dem Flurstück 674/12 ausgewiesen.

Abstimmungsergebnis: 15:0

10. Wasserwirtschaftsamt Kronach, 29.06.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

11. Kreisbrandrat

Beschluss:

Anlässlich einer Überprüfung wurde festgestellt, dass ein Hydrant, der noch knapp im 300 m Radius liegt, die Anforderungen an die Löschwasserversorgung nach W 405 erfüllt.

Art. 5 der BayBO findet durch die ausreichend befestigten und breiten Zuwege Berücksichtigung.

Abstimmungsergebnis: 15:0

12. Zweckverband zur Abwasserentsorgung Trubachtal, 15.07.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

13. Telekom, 15.06.2021

Beschluss:

Die Hinweise sind nicht im Bebauungsplanverfahren, sondern erst bei der Umsetzung baulicher Maßnahmen zu berücksichtigen.
Diese Festsetzungen sind bereits im Bebauungsplan aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: 15:0

14. Bayernwerk, 22.06.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:

Amt für Ernährung, LW und Forsten, LW
Amt für Ernährung, LW und Forsten, Forst
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Kreisheimatpfleger
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg
Regierung von Oberfranken, Höhere Naturschutzbehörde
Zweckverband zur Wasserversorgung Wichsensteingruppe
Bundesverwaltungsamt
Handwerkskammer Oberfranken

Beschluss

D. Der Marktgemeinderat Gößweinstein beschließt den Bebauungsplan „Hardt-Südost“ in der Fassung des Büros Barth vom 29.07.2021 gemäß § 10 BauGB als Satzung und billigt die Begründung in der Fassung vom 29.07.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.10.2021 09:30 Uhr