Fl.Nr. 2041, Gmkg. Gößweinstein; Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, einer Doppelgarage und einer Einfriedung


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2021 ö 7

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 2041 befindet sich bereits ein Wohnhaus mit Doppelgarage. Nun soll ein weiteres Haus mit Doppelgarage und Einfriedung im hinteren Bereich des Grundstückes errichtet werden, wofür eine Bauvoranfrage eingereicht wurde.
Aufgrund der bereits bestehenden Bebauung kann das Grundstück als erschlossen gesehen werden.
Im Flächennutzungsplan ist die Baufläche für den Neubau als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Um das geplante Bauvorhaben sind an drei Seiten bereits Gebäude vorhanden, so dass der Eindruck eines Lückenschlusses erweckt wird. Der Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage wird deshalb befürwortet.

Mit der Bauvoranfrage ist auch eine Einfriedung des künftigen Bauplatzes (Stabmattenzaun 1,20 m hoch) vorgesehen. Einwendungen bestehen hierzu nicht.

Laut den Antragsunterlagen soll auch das gesamte Grundstück Fl.Nr. 2041 mit einem Wildzaun mit einer Höhe von 1,50 m eingefriedet werden. Begründet wird die Einfriedung damit, dass auf dem landwirtschaftlichen Grundstück vereinzelt Obst- und Gemüseanbau zur Selbstversorgung geplant ist sowie auch die Haltung von 10 Hühnern.

Beschluss

Für die Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses, einer Doppelgarage und der Einfriedung mit einen Stabmattenzaun, 1,20 m hoch, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2021 11:57 Uhr