Fl.Nr. 170, Gmkg. Gößweinstein; Bauvoranfrage Umnutzung und Sanierung des nach Abbruch verbleibenden Raumes und der Wendeltreppe mit neuer Dachterrasse zur gastronomischen Nutzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2021 ö 5

Sachverhalt

Das ehemalige Anwesen auf der Fl.Nr. 170 wurde überwiegend abgebrochen, so dass nur noch ein untergeordneter Teil des früheren Gebäudes mit einer alten Wendeltreppe besteht. Die Wendeltreppe und der noch vorhandene kleine Raum sollen erhalten bleiben. Geplant ist, dass das verbleibende Gebäude mit einem Ringanker und einer Stahlbetondecke stabilisiert und trocken gehalten wird.
Auf Breite des Treppenaufgangs erfolgt im 1. Stock eine Überdachung entlang der Längsseite zu Fl.Nr. 167 mit einer kleinen Terrassenfläche. Die detaillierte Ausführung wird nach Absprache mit dem Amt für Denkmalpflege und dem Planungsbüro erfolgen.
Im Zuge der geplanten Verkehrsberuhigung „Burgstraße“ soll die Bewirtung vom gegenüberliegenden Gasthof erfolgen. Es soll somit eine nett angelegte Außengastronomie mit historischer Bausubstanz und positivem Erscheinungsbild im Ortskern werden.
Bis dies jedoch zur Ausführung kommen kann, soll die Freifläche vor dem Gebäude als Park- und Sitzfläche genutzt werden.
Zum Grundstück Fl.Nr. 167 (Nord- und Südseite) ist die Errichtung einer Mauer (Höhe 50cm) als Grundstücksabgrenzung vorgesehen.

Das angrenzende Nachbargebäude in nordwestlicher Richtung auf Fl.Nr. 167 ist von dieser Bauvoranfrage nicht betroffen.

Beratung

Die moderne Form (Gestaltung) des Gebäudes gegenüber den angrenzenden Gebäuden sowie insbesondere gegenüber der Basilika Gößweinstein ist sehr gewagt. Im Gremium wird deshalb über die Gestaltung des Gebäudes diskutiert, ob eine bessere Optimierung möglich wäre, zudem die Bauherrin selbst noch offen ist für Veränderungen.

Beschluss

Für die Bauvoranfrage Umnutzung und Sanierung des Gebäudes zur gastronomischen Nutzung auf dem Grundstück Fl.Nr. 170 der Gemarkung Gößweinstein wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Die Gestaltung des Gebäudes soll mit der unteren Denkmalschutzbehörde überarbeitet und abgestimmt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2021 11:57 Uhr