Fl.Nr. 1419/T, Gmkg. Leutzdorf; Neubau eines Einfamilienwohnhauses


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2021 ö 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 23.02.2021 wurde bereits die Bauvoranfrage für das geplante Bauvorhaben positiv beschieden. Mit Datum vom 08.06.2021 genehmigte das Landratsamt Forchheim die Bauvoranfrage.
Gegenüber der Bauvoranfrage sind am Haus folgende Änderungen vorgenommen worden:
Kniestock ursprünglich ca. 50 cm nun 25 cm
Dachneigung Satteldach 30° bis 45° nun 30°
Keine Garage, dafür 2 Stellplätze am Wohnhaus
Stellung Wohnhaus gemäß Vorbescheid um ca. 5 m in nordwestliche Richtung verschoben.
Aus Sicht des Marktes Gößweinstein besteht mit den Planänderungen Einverständnis.

Die Zufahrt erfolgt über den Wirtschaftsweg auf Fl.Nr. 1419 und ist über eine Dienstbarkeit gesichert. Abwasser- und Wasserleitungen werden von den Hauptleitungen in der öffentlichen Straße über das Grundstück Fl.Nr. 1419/1, Gmkg. Leutzdorf, verlegt. Hierfür liegt eine Dienstbarkeit vor. Die Erschließung des Grundstückes Fl.Nr. 1419/T ist somit gesichert.

Beschluss

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf der Fl.Nr. 1419/T, Gmkg. Leutzdorf, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2021 11:57 Uhr