Fl.Nr. 136, Gmkg. Wichsenstein; Errichtung eines Sendemastes


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2021 ö 3

Sachverhalt

Auf dem Grundstück der Fl.Nr. 136 der Gemarkung Wichsenstein soll eine Mobilfunkstation in Form eines Stahlgittermastes errichtet werden. Die Gesamthöhe des Mastes ist mit 40,24 m angegeben. Neben dem Mast werden noch die notwendigen Schaltschränke errichtet, die eine Fläche von 1,20 m x 3,00 m benötigen und somit untergeordnet sind.
Die Errichtung des Mastes erfolgt im Wald (Waldrand), welcher sich im Landschaftsschutzgebiet und innerhalb eines Biotops liegt. Die Entfernung zur nächsten Wohnbebauung beträgt ca. 560 m.
Nach § 35 Abs 1 Nr. 3 ist die Errichtung von Mobilfunkanlagen (Telekommunikationsdienstleistungen) im Außenbereich zulässig.

Bei der Zuwegung (Fl.Nr. 139, Gmkg. Wichseinstein) zum Baugrundstück handelt es sich derzeit um einen nichtausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg. Im Rahmen der Flurneuordnung der TG Wichsenstein soll dieser Weg als öffentlicher Feld- und Waldweg ausgebaut werden und erhält eine Fahrbahnbreite von 3,50 m plus Bankette. Nach erfolgtem Ausbau wird der Markt Gößweinstein Straßenbaulastträger (bisher die Anlieger).

Der Bau des Weges sowie die Errichtung des Sendemastes könnten sich überschneiden, was ggf. zu Problemen führen kann. In die Baugenehmigung sollte deshalb als Auflage aufgenommen werden, dass die notwendigen Versorgungsleitungen bereits mit der Neuerrichtung des Weges verlegt werden. Die Zufahrt zum Baugrundstück ist mit dem Markt Gößweinstein abzusprechen und darf erst nach Freigabe durch den Markt Gößweinstein erfolgen.

Beschluss

Der Errichtung einer Mobilfunkstation in Form eines Stahlgittermastes (Höhe 40,24 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 136 der Gemarkung Wichsenstein wird unter der Auflage zugestimmt, dass die notwendigen Versorgungsleitungen (z.B. Strom) spätestens mit dem Neubau des Weges in Tiefbauweise verlegt werden. Die Zufahrt zum Baugrundstück (der Zeitraum) ist mit dem Markt Gößweinstein abzustimmen und darf nur nach erfolgter Freigabe erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2021 11:57 Uhr